„Zum Abnehmen greife ich am besten auf Light-Produkte
zurück, die haben ja weniger Kalorien.“ Aber stimmt das?
In erster Linie ist es wichtig zu wissen, was eigentlich
hinter der Bezeichnung „light“ steckt, den die Lebensmittelindustrie so
leichtfertig auf die Produkte schreibt und dem Verbraucher suggeriert, er tue
sich etwas Gutes. Im Allgemeinen wird der Begriff bei Lebensmitteln verwendet,
die alkoholarm oder alkoholfrei, fettarm, mit wenig Zucker, koffeinarm oder
kohlensäurearm sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Light-Produkt wenig
gesüßt und gleichzeitig fettarm sein muss. Des Weiteren weisen derartige Produkte
neben Süßstoffen, Fettersatzstoffen auch andere künstliche Zusatzstoffe auf.
Beim Einkauf sollte man also genau die Verpackung studieren,
denn hinter vermeintlich leichten Produkten „ohne Fett“ steckt häufig noch jede
Menge Zucker, der Dickmacher schlechthin. Ein „Light-Joghurt“ mit nur 0,1
Prozent Fettgehalt kann so die gleiche Menge an Zucker beinhalten wie ein
„normaler“ Joghurt.
Inzwischen jedoch gibt es einige Regelungen in Bezug auf
Aussagen wie „fettarm“ oder „kalorienreduziert“. EU-Vorgaben sollen die
Verbraucher vor Mogelpackungen der Lebensmittelindustrie schützen und geben
vor, um welche Menge die Kalorien, der Fett- oder Zuckergehalt wirklich sinken
müssen, damit solche Bezeichnungen angewandt werden dürfen.
Übrigens: es gibt auch ganz natürliche „Light“-Produkte.
Obst, Gemüse und Vollkornprodukte sind von Natur aus kalorienarm, dazu noch
äußerst nährstoffreich. Wer seine Ernährung rechtzeitig umstellt, lebt gesund
und ausgewogen. Wichtig dabei ist natürlich der sparsame Konsum von Wurst und
Fleisch, sowie Fertigprodukten, Süßigkeiten und Kuchen, in denen sich reichlich
Fette verstecken. js





