Früher war es ein kleiner runder Stempel, mit dem die Schlachtbetriebe ihre Waren kennzeichnen mussten, heute ist der Stempel oval, aber das ist längst nicht alles. Denn nicht nur die Form des Prüfsiegels hat sich geändert, mit ihr sind am 1. Januar auch EU-Richtlinien in Kraft getreten, die auch die Landfleischerei Hegemann betreffen. „Laut EU-Verordnung müssen auch kleine Schlachtbetriebe nun über eine so genannte Hygieneschleuse verfügen.“ Dafür hat Norbert Hegemann seinen Betrieb nun umgebaut. „Es gibt nur noch einen Eingang für die Mitarbeiter.“ Hier erhalten diese ihre Mietkleidung. „Diese wird von einer Firma abgeholt und speziell gereinigt.“ Nach dem Überziehen des Kittels geht es weiter zur Sohlenreinigung und Handdesinfektion. „Diese mussten hier auf Grund der EU-Verordnung installiert werden.“ Erst mit blitzblanken Händen und Sohlen dürfen die Mitarbeiter des Schlachthaus betreten. Auch dieses wurde ausgebaut und entspricht nun den aktuellen Auflagen. „Vom Kreis Wesel wurde uns die unbegrenzte Schlachterlaubnis erteilt.“
Die ovalen EU-Prüfsiegel werden von Tierarzt Dr. Klaus Peter Sandforth aufgetragen. „Er beschaut sich die Tiere lebend und nach der Schlachtung“, erklärt Norbert Hegemann. Doch damit nicht genug. „Nach dem Schlachten werden Hautstanzen von den Schlachttieren entnommen. Außerdem werden Abklatschproben von den Wänden gezogen und durch ein Labor untersucht. Zudem gibt es eine Reinigungscheckliste.“ Viele kleinere Schlachtbetriebe konnten diese Aufwände nicht aufbringen und mussten schließen. Die Landfleischerei Hegemann jedoch bleibt als handwerklicher Schlachtbetrieb bestehen. gk


