Wer den Schaden hat ...
09.04.2010
Immer mehr Häuser in Kirchhellen und Grafenwald werden durch den Bergbau geschädigt
„Weitere spürbare Ereignisse sind aufgrund der vorliegenden Erfahrungen (…) nicht auszuschließen“ – heißt es in einer Presseerklärung der RAG zum weiteren Abbau im Baufeld Prosper Nord. Zeilen, die wenig beruhigen, sondern viele Grafenwälder und Kirchhellener wohl eher verärgern. Wieder müssen sie mit Erderschütterungen und den daraus resultierenden Folgen rechnen. Wie schwer die Beben sein werden, das lässt sich nicht vorhersagen. Ebenso wenig wie Folgen, die sie nach sich ziehen. Risse in Wänden, Verzerrungen, Pressungen oder Schieflagen, die Liste der Bergbauschäden ist lang.
Zahlreiche Menschen der Region haben bereits mit Bergbauschäden zu kämpfen, haben im schlimmsten Fall sogar ihr Haus verloren. Auf viele weitere kommen solche Szenarien wohl noch zu. Denn fest steht: Jede Bewegung unter der Erde wirkt sich auf die Oberfläche aus. Und wohl kein anderer weiß so genau was unterhalb der Erde vor sich geht, wie ein Markscheider. Bereits seit dem Mittelalter hat der im Bergwerk tätige Bergschadenkundler die staatliche Anerkennung, wird daher auch als Bergnotar oder Bergrichter bezeichnet. Mit Michael Claeßen ist in Kirchhellen einer der wenigen unabhängigen Markscheider Deutschlands tätig. In dem zentralen Büro am Johann-Breuker-Platz 8 setzt er sich gemeinsam mit dem Architekten und Sachverständigen Dipl. Ing. Andreas Holtkamp und dem Vermessungsingenieur Marcus Claeßen dafür ein, dass die durch den Bergbau geschädigten Hauseigentümer ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Darüber hinaus kooperiert das Trio mit Rechtsanwalt Thomas Große-Sender, Spezialist für Bau- und Bergschadensrecht. „Um Schadensfälle einordnen zu können, muss ich wissen, was unter der Erde passiert, welche Zustände dazu führen, dass es Risse, Versetze oder Pressungen gibt“, so der Rechtsanwalt. Architekten und Statiker helfen da nur bedingt weiter. Was wirklich wichtig ist, ist die wissenschaftliche Grundlage.
Michael Claeßen hat sieben Jahre in Aachen studiert. Heute sitzen nur noch eine handvoll Studenten in den Seminaren. Schließlich ist das Ende des Bergbaus in Sicht. Wer das Studium abschließt, der begibt sich allerdings nur selten in die Selbstständigkeit. „Viele meiner ehemaligen Kommilitonen sind für den Bergbau tätig.“ Und das ist gerade das Problem, weiß Michael Claeßen. „Wir geben dazu immer gerne folgendes Beispiel an: Wenn man einen Autounfall hat, dann kann man sich durch entsprechende Sachverständige objektive Hilfe holen. Im Fall eines vermeintlichen Bergschadens am eigenen Haus begutachtet häufig ein Sachverständiger des Bergwerks den Schaden“, sagt Thomas Große-Sender. So wird der Schaden durch den vermeindlichen Schädiger beurteilt. Keine Frage, die Beurteilung durch einen Markscheider ist unumgänglich. „Denn erst, wenn man die Ursache bestimmen kann, kann man auch die Wirkung beschreiben.“
Die Grafenwälder dürften in den kommenden Jahren mit zahlreichen Schäden
rechnen. „Egal wie ich das Gestein störe, es wirkt sich immer an der
Oberfläche aus. Grafenwald ist bereits stark geschädigt und wenn das
Gebirge weiter so stark gestört wird, dann kommt es zu weiteren
Schäden.“ Eine Prognose für das gesamte Gebiet lässt sich dabei nur
schwer abgeben. „Jedes einzelnen Objekt ist individuell zu betrachten,
denn auf jedes Haus wirken sich die Abbaufelder unterschiedlich aus.“
Durch das Berücksichtigen vieler Faktoren wie geografischer Lage,
Abbaumaßnahmen, Geologie usw. könne aber kalkuliert werden, wo Schäden
zu erwarten sind.
Aufhalten kann man die Schäden kaum, aber eine Gefahrenabschätzung ist
möglich. Ob das ein Trost ist, bleibt fraglich. gk
Beurteilung
von Bergschäden
Bei der Beurteilung von Bergschäden geht es
im Wesentlichen darum (wie der Name schon sagt) Bergschäden zu
beurteilen bzw. konkreter formuliert, bei Schäden an Gebäuden,
Grundstücken, Ver- und Entsorgungsleitungen eine konkrete Ursache
nachzuweisen.
Ein Ausschlusskriterium ist hier allerdings, wenn
beispielsweise ein offensichtlicher Baumangel vorliegt.
Die Ursachen
bergbaubedingter Schäden begründen sich naturgemäß aus den
bergbaubedingten Bodenbewegungen (vgl. auch §§ 114, 120
Bundesberggesetz). Vereinfacht formuliert, bergbaubedingte
Bodenbewegungen (Ursache) erzeugen an Gebäuden Rissbildungen,
Schiefstellungen und ähnliche Schäden (Wirkung). Ohne Ursache, keine
Wirkung, daher ist es zwingend notwendig dem vorhandenen Schäden eine
konkrete Ursache nachzuweisen, so dass sich dem Bergschadenkundler ein
einheitliches bergbautypisches Schadensbild darstellt.
Bergbaubedingte
Bodenbewegungen werden unterteilt in horizontale und vertikale
Bodenbewegungen wie:
Senkungen: Tagesoberfläche senkt
sich ab
Verschiebungen: Tagesoberfläche verschiebt sich in
Richtung Abbauschwerpunkt
Schieflage: durch ungleichmäßige
Absenkungen entstehen an der Tagesoberfläche Schiefstellungen z.B.
aufstehende Gebäude bekommen eine Schieflage
Krümmungen: erzeugen eine konvexe Sattellage, bzw. konkave Muldenlage
Zerrungen: infolge von Zerrungen verlängert sich die Tagesoberfläche
Pressungen: infolge von Pressungen verkürzt sich die Tagesoberfläche
Wie
beschrieben, erzeugen die genannten Bodenbewegungen eine Veränderung
der Tagesoberfläche. Durch diese Veränderungen werden aufstehende
Gebäude in Mitleidenschaft gezogen und können, entsprechend der
jeweiligen Bodenbewegungen, ein bergbautypisches Schadensbild aufweisen.
Die Schadensbilder können dann den Bodenbewegungen zugeordnet werden.
Fazit:
Bei der Beurteilung von Bergschäden geht es nicht darum, den
vorhandenen Schadensbildern vermutliche andere Einwirkungen wie
Frostschäden, Verwendung unterschiedlicher Materialien, schlechter
Baugrund, thermische Längenänderungen etc. zuzuschreiben, sondern dem
konkreten Schaden eine konkrete Ursache zuzuordnen.
Gerne
schätzt Markscheider Michael Claeßen ein, ob und wie gefährdet Ihr Haus
durch die Auswirkungen des Bergbaus ist. Ebenso stehen Ihnen Marcus
Claeßen und Andreas Holtkamp für weitere Fragen zur Seite.
Telefon:
(02045) 401871
E-Mail: info@bergschaden.com
Die Kanzlei von
Thomas Große-Sender erreichen Sie unter der Telefonnummer (02045)
401949.