Abgesichert in den Urlaub
12.07.2010
Mit den richtigen Versicherungen kann selbst im Krankheitsfall im Ausland nichts schief gehen
LebensArt im Gespräch mit Sven Lewandowska von der Generali.
Den lang ersehnten Urlaub nicht antreten zu können, ist ärgerlich. Noch schlimmer wird es hingegen, wenn man dann auch noch auf den Kosten sitzen bleibt. Um diesen Frust zu vermeiden, empfiehlt es sich, stets eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dabei ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass auch der frühzeitige Abbruch des Urlaubs von der Versicherung übernommen wird.
Noch wichtiger als die Reiserücktrittsversicherung ist hingegen die Auslandsreise-Krankenversicherung. Wie schnell verknackst man sich den Fuß oder ist aufgrund lähmender Rückenschmerzen auf einen Arzt angewiesen. Was in Deutschland völlig routiniert von der Krankenkasse übernommen wird, kann sich im Ausland ohne die notwendigen Versicherungen zur langwierigen Prozedur entwickeln.
Wer reist, hat in der Regel Gepäck bei sich. Zwar bieten die Versicherungen immer Reisegepäckversicherungen an, doch ist dieser Schutz meist unnötig. Zum einen sind viele Gepäckstücke bereits durch die Hausratversicherung abgesichert, zum anderen ist man auch bei einer Reisegepäckversicherung verpflichtet, immer sorgsam auf sein Gepäck zu achten. Sonst kann dem Versicherungsnehmer im Nachhinein ein Mitverschulden vorgeworfen werden, sodass er trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.
LebensArt sprach mit Sven Lewandowska von der Generali in Bottrop über das Thema Reiseversicherung.
Herr Lewandowska, wie sichere ich mich bestmöglich für einen Krankheitsfall im Urlaub ab?
Durch Auslandsreisekrankenversicherungen mit wahlweise europa- oder weltweitem Schutz. Diese Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten im Ausland, die wegen einer Krankheit oder einem Unfall auf den Urlauber zukommen. Hierzu zählen unter anderem die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnbehandlung, Arzneimittel, Transport ins Krankenhaus und der Krankenrücktransport nach Deutschland.
Was passiert, wenn ich keine Auslandskrankenversicherung habe und im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss?
Derjenige bleibt auf den Kosten sitzen. Die gesetzliche und private Krankenversicherung leistet in diesen Fällen nur sehr bedingten Versicherungsschutz. Für die EU-Länder gilt zwar zumeist der Versicherungsschutz, allerdings wird nur erstattet, was in dem jeweiligen Land den versicherten Bürgern gewährt wird.
Empfehlen Sie, Reisegepäck extra zu versichern?
Die Notwendigkeit dieser Versicherung kann natürlich jeder für sich indidviduell am besten einschätzen. Ich für meinen Teil sehe sie als eher unnötig an, da die großen Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub oder einfacher Diebstahl bereits über die Hausratversicherung abgedeckt wird. Unachtsamkeit ist hierbei nicht versichert, der Versicherte muss sein Reisegepäck also stets beaufsichtigen.
Wie wird der Zeitwert meines Gepäcks im Falle einer Rückerstattung berechnet?
Zeitwert ist der Betrag, der nötig ist um neue Sachen gleicher Art und Güte wiederanzuschaffen, abzüglich einer dem Zustand der versicherten Sache entsprechenden Betrages.