Das Landschaftsgesetz erlaubt das Reiten in der freien Landschaft – jedoch nur mit entsprechendem Kennzeichen.
Wenn das Glück dieser Erde auf dem Rücken der Pferde liegt, dann ist Kirchhellen ein sehr glückliches Dorf. Kaum eine Wiese von Grafenwald bis Feldhausen, auf der keine Pferdeherde grast. Für Pferdefreunde ist Kirchhellen damit ein echtes Paradies. Hier ist die Reitsportszene angekommen. Das stellen die erfolgreichen Reiterinnen und Reiter aus Kirchhellen auf den Turnieren in der Region auch immer wieder unter Beweis. Aber nicht nur der Turniersport wird hier in Kirchhellen groß geschrieben, vor allem zahlreiche Freizeitreiter genießen die ländliche Umgebung. Viele zieht es dabei hinaus in Wald und Flur, denn wo lässt sich das Gefühl von Freiheit besser genießen als im Sattel, der Sonne entgegen reitend. Gerade an heißen Sommertagen ist ein Ritt durch den schattigen Wald eine echte Alternative zur stickigen Reithalle. Doch was des einen Freud, ist oftmals leider des anderen Leid. Denn einigen Kirchhellenern sind die Reiter ein Dorn im Auge. Da ist von zertrampelten Waldwegen und Pferdeäpfeln auf Spazierwegen die Rede.
Auf das Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) fallen allein schon rund 70 Kilometer ausgewiesene Reitwege. Mehr als genug sollte man meinen. Werner Memken, zuständiger Förster für die Kirchheller Heide sagt: „Wir freuen uns natürlich darüber, dass wir hier ein wahres Reiterparadies haben und jeder Reiter samt Pferd ist willkommen in der Heide. Doch wie es immer so ist, gibt es auch unter den Reitfreunden Menschen, die es mit den Regeln nicht so genau nehmen. Manchmal müssen wir das auch direkt ansprechen“. So gilt es beispielsweise, dass da, wo Reitwege ausgeschrieben sind, diese auch genutzt werden müssen. Kommt ein Reiter vom rechten Pfad ab und wird „erwischt“, gibt es eine Verwarnung, bei groben Verstößen auch schon einmal ein Bußgeld. „Aber das ist sehr selten“, sagt Werner Memken. Doch sind eben nicht nur Pferde im Wald unterwegs, sondern auch Spaziergänger oder Radfahrer, die sich vor großen Pferden erschrecken. „Da muss halt jeder Rücksicht auf den anderen nehmen, dann klappt es auch.“ Richtig ist auch, dass der Reiter die Pflicht hat, wie jeder andere Tierhalter auch, Verunreinigungen, die sein Pferd hinterlässt, zu beseitigen. Das gestaltet sich allerdings schwierig. Nicht jeder Reiter kann im freien Gelände einfach von seinem Vierbeiner absteigen, um Pferdeäpfel bei Seite zu räumen, denn nicht jedes Pferd bleibt einfach ruhig stehen. Eine konsequente Möglichkeit wäre es da sicherlich, nach dem Ritt soweit es möglich ist, die hinterlassenen Pferdeäpfel zu beseitigen. Das zeigt zumindest den guten Willen. Für ein friedvolles Nebeneinander von Reitern und Spaziergängern plädiert auch Stephanie Menten vom Ländlichen Reit- und Fahrverein Kirchhellen (LRFV).
„Es gibt hier eigentlich genügend Reitwege, die genutzt werden können. Allerdings ist es schon so, dass diese nicht immer unmittelbar vor der eigenen Stalltür liegen. Manches Mal muss man eben doch ein Stück hin reiten oder sogar das Pferd verladen.“ Dann jedoch liegt den Kirchhellener Reitern aber ein 260 Kilometer langes Reitwegenetz durch die Kirchheller Heide, den Dämmerwald und die Üfter Mark zu Hufen. Da versteht sich der Ärger von manchen Waldbesuchern nur zu gut, wenn trotz dieser großzügigen Möglichkeiten auch andere Wege, manches Mal sogar für Reiter und Pferd verbotene Pfade genutzt werden.
Nicht nur mit dem Pferd, sondern auch mit Spaziergängern und Radlern sollte man sich der Reiter gut stellen.
Über das Straßenrecht beziehungsweise das Straßenverkehrsrecht auf öffentlichen Verkehrsflächen hinaus erlaubt das Landschaftsgesetz allerdings auch das Reiten in der freien Landschaft, auf privaten Straßen und Wegen sowie im Walde auf den besonders gekennzeichneten Reitwegen. Ausgenommen sind dabei Wege, die mit einem Reitverbotsschild gekennzeichnet sind. Wer in der freien Landschaft oder im Walde reitet, muss jedoch ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen führen. Die Kennungen können bei der Stadt Bottrop beantragt werden. Sie sind auf den Halter des Pferdes bezogen, nicht auf das Pferd selbst. Pro Reitkennzeichen werden 25 Euro im Jahr an Gebühr fällig. Bei gewerblichen Reiterhöfen beträgt die Gebühr 75 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 13,50 Euro. Wer einmal ein Kennzeichen erworben hat, der benötigt im Folgejahr nur noch eine so genannte Reiterplakette. Gerne informieren die Mitarbeiter der Stadt Bottrop die Reiter über das Kennzeichen. Die Gelder aus den Gebühren werden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen genutzt und fließen der „Höheren Landschaftsbehörde“ bei der Bezirksregierung Münster zu. „Ärgerlich und auch strafbar ist es, wenn die Pferde ohne die vorgesehene Marke durchs Revier reiten. Bei Unfällen oder Entlaufen des Pferdes lässt sich durch die Kennzeichnung nämlich beispielsweise schnell der Besitzer informieren“, sagt Werner Memken. Zukünftig wäre es sicherlich wünschenswert, wenn Reiter und Spaziergänger sich gegenseitig mehr Verständnis entgegenbringen würden und gemeinsam den Naturraum Wald genießen könnten. Platz ist doch genug für jeden und wenn man sich an die Vorschriften hält, wird Kirchhellen wahrlich zu einem Paradies und das nicht nur für Reiter.
Und übrigens, mancher Landwirt erlaubt nach der Ernte sogar den Ritt übers Stoppelfeld, aber auch hier sollte man vorher fragen, dann wird der nächste Ausritt zu einem tollen Erlebnis. Die Redaktion freut sich wie immer über Ihre Meinung zum Thema. Schreiben Sie uns eine E-Mail an redaktion@aureus.de. gk/gj
Info
Laut Bottroper Veterinäramt gibt es in der Stadt 141 Pferdehalter, davon allein 106 in Kirchhellen. 858 Pferde sind gemeldet, 694 stehen auf Kirchhellener Boden. Im Jahr 2008 hat die Stadt Bottrop 234 Reitkennzeichen ausgegeben. 2009 waren es 277.