Wohin mit Oma?
01.07.2009
Dank der Möglichkeit der Kurzzeitpflege können pflegende Angehörige in der Urlaubszeit einfach mal an sich denken
Der lang ersehnte Urlaub steht in diesen Tagen nicht nur für so manchen Arbeitnehmer, sondern auch für so viele pflegende Angehörige vor der Tür. Für sie heißt es aber meist nicht buchen, Koffer packen und raus aus dem Alltag. Schon im Vorfeld stehen lange Überlegungen an, wie der Pflegebedürftige in der Urlaubszeit bestmöglich versorgt werden kann. Denn auch oder besser gesagt vor allem pflegende Angehörige, die zu Hause ihre Eltern, Großeltern oder Partner versorgen, brauchen dringend einmal eine Auszeit.
Doch nicht nur das. Nicht selten passiert es, dass der Pflegende selbst einmal krank wird oder zur Kur muss. Schließlich sind oftmals schon die pflegenden Kinder längst im Rentenalter. „Unsere Gesellschaft wird eben immer älter. Da kommt es nicht selten vor, dass eine 70-Jährige ihre 90 Jahre alte Mutter pflegt“, weiß Jürgen Flinkmann vom Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) der Stadt Gladbeck. Dann muss schnell eine Lösung gefunden werden und die heißt: Kurzzeitpflege. „Als Kurzzeitpflege versteht man die vorübergehende Unterbringung eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim. Dabei wird die vorübergehende Pflege des ansonsten zu Hause Versorgten vom Pflegeheim übernommen.“ Hierdurch werden die Angehörigen für eine festgelegte Zeit von den pflegerischen Aufgaben entlastet. „Um eine Kurzzeitpflege zu beantragen, muss eine Pflegestufe vorhanden sein“, sagt Jürgen Flinkmann vom Beratungs- und Infocenter Pflege. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen Cemile Tosun und Helga Weiland berät er Angehörige, stellt Anträge und informiert über unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten. Denn vor der Pflegestufe und vor der Kurzzeitpflege steht erst einmal ein Berg an Formularen, die ausgefüllt sein wollen.
Der Caritasverband Gladbeck weiß ebenfalls um die Notwendigkeit der Beratung und stellt zudem Kurzzeitplätze zur Verfügung. Unter dem Motto „Daheim und nicht allein“ besucht Gabriele Holtkamp-Buchholz zudem regelmäßig Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Hause und bietet Beratungsbeistand.
In Gladbeck bieten insgesamt sieben Heime Kurzzeitpflegeplätze an. Weitere stehen im gesamten Kreis Recklinghausen zur Verfügung. Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse bis zu 1.432 Euro für längstens vier Wochen im Kalenderjahr. „Hierfür ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung erforderlich.“ Und dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. „Am besten dann, wenn der eigene Urlaub gebucht wird“, sagt Jürgen Flinkmann. Natürlich werden auch kurzfristig immer wieder Plätze frei, dennoch lohnt sich die langfristige Planung. „Ich rate den Pflegenden erst den Kurzzeitpflegeplatz und dann den Urlaub zu buchen.“
In Vorträgen oder beim persönlichen Termin beraten Cemile Tosun, Jürgen Flinkmann und Helga Weiland über die Möglichkeiten, die die Pflegekassen bieten. „Zudem weisen wir gerne auf die Pflegebegleiter hin, die stundenweise die Betreuung eines Pflegebedürftigen übernehmen. Schließlich ist es für die Angehörigen wichtig, soziale Kontakte zu wahren und auch einmal nur an sich selbst zu denken.“
Zu erreichen sind die Mitarbeiter des BIP an der Wilhelmstraße 8 und im Fritz-Lange-Haus an der Friedrichstraße 7. Telefonisch gibt Jürgen Flinkmann unter (02043) 992772 Auskunft. Kompetente Ansprechpartner finden Angehörige aber auch im Seniorenbüro Süd an der Horster Straße 349. gk