Dorsten
Ab sofort muss in öffentlichen Gebäuden der Stadt Dorsten eine medizinische Maske getragen werde.
Alltagsmasken sind ab sofort nicht mehr in öffentlichen Gebäuden der Stadt Dorsten gestattet.Foto: Mika Baumeister / Unsplash

Nur noch medizinische Masken in Dienstgebäuden der Stadt Dorsten

Ab dem 25. Januar 2021 greift der aktuelle Beschluss der Bundesregierung

Dorsten -

Das Tragen von selbstgenähten oder Alltagsmasken aus Stoff ist ab sofort nicht mehr ausreichend.

Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die unter anderem die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung vorschreibt. Die Stadt Dorsten ordnet die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken darüber hinaus in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein. Auch im Rathaus ist das Tragen sogenannter Alltagsmasken ab Montag also nicht mehr ausreichend.

Diese Regelung gilt für die rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dorsten ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger. Wer ein Dienstgebäude der Stadt Dorsten betritt, hat unbedingt eine medizinische Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher des Wertstoffhofes der Stadt Dorsten.

Darüber hinaus gelten in den öffentlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Dorsten alle weiteren Regelungen der Coronaschutzverordnung. 

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die keine medizinische Maske besitzen, können eine Einwegmaske (OP-Maske) zum Preis von 1 Euro pro Stück vor dem Eingang des Bürgerbüros an der Halterner Straße 5 erwerben.

Quelle: Pressestelle Stadt Dorsten

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