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2019, was gibt’s Neues?

Der Start ins neue Jahr bringt die ein oder andere Veränderung in Sachen Steuern, Rechte, Versicherung und Pflege mit sich. Wir haben hier einige davon für Sie zusammengetragen.

Einfach und sicher: Steuererklärungen ohne Nachweise und neue Geldscheine. Foto: © pixabay

Kirchhellen - Da ist es auch schon: das Jahr 2019. Und mit dem Jahreswechsel sind wieder einige Änderungen und Neuerungen in Bezug auf Gesetze, Umwelt und Pflege in Kraft getreten, die wir Ihnen an dieser Stelle gerne vorstellen möchten.

Einkommen und Steuern

Höherer Mindestlohn
2019 könnte das Portemonnaie voller werden, denn der Mindestlohn steigt der Verbraucherzentrale NRW zufolge ab dem 1. Januar von 8,84 Euro auf 9,19 Euro – ausnahmslos in allen Branchen. Von der Neuregelung ausgenommen sind minderjährige Angestellte, Langzeitarbeitslose, Azubis und Praktikanten. Hier gelten gesonderte Regeln. Freuen dürfen sich hingehen auch Rentner, Minijobber und Saisonarbeiter.

Mütterrente II
Wer Kinder hat, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, profitiert ab sofort vom von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpaket mit der Mütterrente II: Statt 2 Entgeltpunkten werden fortan 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Somit erhält eine Mutter voraussichtlich monatlich 16,52 Euro mehr pro Kind, das vor 1992 geboren wurde. Rentenansprüche stehen dem Elternteil zu, das hauptsächlich für die Erziehung zuständig war. Bei gemeinsamer Erziehung bekommt nur ein Elternteil Erziehungszeit angerechnet, möglich ist jedoch auch eine Aufteilung der Erziehungszeit, sodass von der Mütterrente II auch Väter profitieren können.

Zuschlag bei Erwerbsminderungsrente
Bei Rente wegen Erwerbsminderung gelten ab 2019 neue Zurechnungszeiten. Damit steigt auch der Rentenbetrag. Bisher galt in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente als fiktiver Zeitraum für die Einzahlung in die Rentenkasse die Annahme, dass der Antragsteller bis zu einem Alter von 62 Jahren und drei Monaten gearbeitet hätte. Fortan sollen 65 Jahre und acht Monate als Berechnungsgrundlage dienen.

Mehr Kindergeld
Ab dem 1. Juli 2019 gibt es ein monatliches Kindergeld­plus von 10 Euro pro Kind. Insgesamt 204 Euro stehen Eltern dann für das erste und zweite Kind zu, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind.
Schon ab dem 1. Januar erhöht sich zudem der Kinderfreibetrag von bisher 4788 auf 4980 Euro.

Längere Fristen und weniger Belege bei der Steuererklärung
Ab 2019 reicht es, die Steuererklärung bis zum 31. Juli statt bisher zum 31. Mai einzureichen. Diese Frist wird fortan dauerhaft gültig sein. Zudem müssen keine Belege wie Spendenquittungen mehr mit eingereicht werden, sie können aber bis zu einem Jahr nach Erhalt des Bescheids eingefordert und sollten demnach trotzdem aufbewahrt werden.

Höhere Einkommensgrenzen
2019 steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag um 168 Euro bei Ledigen, um 336 Euro bei Verheirateten. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt in diesem Jahr an: 192 Euro pro Kind mehr bleiben nun steuerfrei.

Der Umwelt zuliebe soll es nun Einwegflaschen an den Kragen gehen, zum anderen werden Dieselfahrverbote ausgeweitet. Foto: © pixabay

Geld, Versicherung und Telekommunikation

Verständliche Kundeninformationen
Mit der „EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ wird Versicherungsgesellschaften die Pflicht auferlegt, Kunden beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung klar verständlich über die jeweilige Versicherung zu informieren. Art, Umfang, Risiken, Prämien und Zahlungsweise müssen transparent und auf maximal drei Seiten dargelegt werden. Eine irreführende Sprache ist seit dem Jahreswechsel verboten. Zudem sollen Bildsymbole helfen, entscheidende Stellen und die wichtigsten Informationen schnell zu erkennen.

Neue Geldscheine
Die Europäische Zentralbank bringt ab dem 28. Mai neue 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese beinhalten Sicherheitsmerkmale der neusten Generation: Neben eines Porträtfensters, das erscheint, wenn der Schein gegen das Licht gehalten wird, erscheint der Wert des jeweiligen Scheins als Smaragdzahl, die ihre Farbe verändert, sobald man die Banknote neigt. Eine Neuheit ist das Satellitenhologramm auf beiden neuen Geldscheinen. Darin bewegen sich kleine Eurosymbole um die Wertzahl, sobald der Schein zur Seite geneigt wird. Die neuen Scheine sollen auch kleiner werden und somit besser in die Geldbörsen passen als ihre Vorgänger.

Abschaffung der i-TAN-Liste
Ab Herbst dieses Jahres sollen keine klassischen Papierlisten mit durchnummerierten TANs mehr eingesetzt werden dürfen. So will es die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie. Stattdessen sollen Kunden künftig mittels zwei Faktoren nachweisen, dass sie die Berechtigung für das gewünschte Bankgeschäft haben. Das erfordert bei elektronischen Zahlungsvorgängen zusätzlich einen dynamischen Authentifizierungscode. Ausnahmen sieht die Durchführungsverordnung zur Zahlungsdiensterichtlinie bei der Überweisung von Kleinstbeträgen bis 30 Euro.

Preisobergrenzen bei EU-Auslandstelefonaten
Bisher zahlen Verbraucher noch hohe Gebühren für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland. Das soll ab dem 15. Mai 2019 anders werden: Die EU will Preisobergrenzen festlegen, sodass eine Gesprächsminute (mobil oder vom Festnetz aus) maximal 19 Cent kostet. Eine SMS innerhalb der EU soll maximal 6 Cent kosten dürfen.

Umwelt, Auto, Energie

Pfand für mehr Getränke
Ab dem 1. Januar gilt das Verpackungsgesetz. Dieses besagt, dass Mehrwegverpackungen ab sofort besser gekennzeichnet sein müssen. Damit sollen Recyclingquoten gesteigert und Abfall durch Getränkepackungen verringert werden, denn auch Einwegflaschen sind mit 25 Cent Pfand belegt.
Dieser fällt ab sofort außerdem für mehr Produkte an, denn auch Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent werden nun in Pfandflaschen verkauft.

Ausgeweitete Fahrverbote für Dieselautos
Fahrer von Dieselautos müssen künftig aufpassen, in welchen Städten sie eventuell nur eingeschränkt unterwegs sein dürfen: Seit dem 1. Januar gilt in ganz Stuttgart ein Fahrverbot für Automobile mit Euro 4-Abgasnorm. In Frankfurt sind Fahrzeuge derselben Abgasnorm in der Umweltzone verboten. Bonn weitet auf zwei Straßen ein Fahrverbot aus, sodass weder Dieselautos mit Euro 1 bis 4, noch Benziner der Klassen 1 bis 2 fahren dürfen. Ab 1. Januar sind in der Umweltzone in Köln Fahrzeuge der Euro-Abgasnorm 1 bis 4, ab 1. September auch Euro 5 verboten. Ab dem 1. Juli gilt ein Fahrverbot in der grünen Umweltzone in Essen (unter anderem auf einem Abschnitt der A40), in Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße. Auch in Mainz und Berlin ist ab Sommer mit stellenweisen Fahrverboten zu rechnen.

Pflegebedürftige
In Bezug auf Pflege und Gesundheit dürfen sich Pflegebedürftige sowie Angehörige über einige Verbesserungen freuen: Wer gesundheitlich eingeschränkt ist und ein Taxi zum Arzt nehmen muss, kann dies nun ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse tun. Die Kosten werden dennoch für Pflegebedürftige der Stufen 4 und 5 übernommen.
Von November dieses Jahres an soll ein neues System Aussagen über die Qualität in Pflegeheimen treffen können, sodass schnell auf eventuelle Missstände reagiert werden kann.
Pflegende Angehörige dürfen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ab sofort für einen begrenzten Zeitraum von einem bis fünf Jahren in Teilzeit arbeiten, wenn sie Angehörige Zuhause pflegen. Bedingungen: eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit in einem Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern. ko

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