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Der Ausbau kommt!

Straßenbau NRW hat im Auftrag des NRW-Verkehrsministeriums das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B224 zu A52 eingeleitet – Stadt will rechtliche Schritte einleiten

Gladbeck - Hohe Wellen schlug in den vergangenen Wochen die Nachricht, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn 52 eingeleitet hat. Bereits seit Jahren wird in Gladbeck über den Ausbau der B224 zur A52 diskutiert und das sowohl auf Seiten der Befürworter, als auch auf Seiten der Gegner. Auf beiden Seiten gibt es gute Argumente für die jeweilige Position.
 

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Das Verkehrsproblem auf Gladbecker Stadtgebiet ist nicht zu übersehen, dass hier Handlungsbedarf besteht bestreitet niemand.
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Positionen, die vor zwei Jahren beim Ratsbürgerentscheid entschieden vertreten wurden. Zum einen von der Wirtschaft und Industrie, die sich eine bessere Anbindung und einen schnelleren Direktweg wünscht, zum anderen von Seiten einiger Gladbecker Bürger, die sich entschieden gegen eine Autobahn auf Gladbecker Stadtgebiet aussprachen. Beide Seiten wurden gehört und letztlich sollte der Ratsbürgerentscheid Klarheit über die Stimmung und die Meinung in der Stadt bringen.

Bei einer Wahlbeteiligung von 39,99 Prozent, womit der Ausgang des Ratsbürgerentscheids damals gültig war, stimmten 55,9 Prozent der Gladbecker gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an einer Tunnellösung. „Soll sich die Stadt Gladbeck an der Finanzierung eines etwa 1,5 Kilometer langen Tunnels zwischen der Phönixstraße und der Graben-/Landstraße im Zuge des geplanten Baus der Autobahn A52 mit rund 2 Millionen Euro beteiligen, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden?“ – so lautete die Fragestellung. Es ging also in erster Linie um die finanzielle Beteiligung der Stadt, die in der Tunnellösung die beste aller möglichen Varianten sah. Die Gladbecker sprachen sich gegen diese Beteiligung aus. Bürgermeister Ulrich Roland, der selbst ein Fürsprecher der Tunnellösung war, stellte sich nach der Wahl hinter den Entscheid seiner Bürger.

„Dass es trotzdem zu einem Planfeststellungsverfahren kommen würde, war uns damals schon klar, allerdings wurde uns zugesichert, dass es im Vorfeld Gespräche geben sollte, die Meinung Gladbeck ernst genommen würde. Wir haben dabei auf die Zusage von Minister Groschek vertraut“, sagt Peter Breßer-Barnebeck von der Stadt Gladbeck. Ein Vertrauen, das nach Meinung der Stadt Gladbeck nun herbe enttäuscht wurde. Denn eher beiläufig habe die Stadt Gladbeck erfahren, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW zwischen der Stadtgrenze Bottrop und der A 2 in Gladbeck ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet hat. Und beiläufig meint in diesem Fall laut Peter Breßer-Barnebeck wirklich beiläufig. „Die Sachbearbeiter der Bauaufsicht erhielten ein Schreiben, indem sie über das Planfeststellungsverfahren unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert wurden, bei künftigen Bauvorhaben schon im Vorfeld Rücksicht darauf zu nehmen“, erläutert Peter Breßer-Barnebeck von der Stadt Gladbeck. Bürgermeister Ulrich Roland hingegen wurde nicht persönlich informiert. Eine Vorgehensweise, die die Stadtspitze zurecht verärgert.

Aus dem Büro von Minister Groschek erklingen andere Töne. Es gab bereits einen runden Tisch, bei dem die Pläne und das weitere Vorgehen besprochen wurden, heißt es hier. „Insofern kann das nun eingeleitete Planfeststellungsverfahren niemanden, der am Runden Tisch saß, überrascht haben. Bei diesem Runden Tisch ist ein Kompromiss gefunden worden, der eine jahrzehntelange Blockade gelöst hat. Das beschlossene Maßnahmenpaket ist von niemandem als nicht hinnehmbar abgelehnt worden. Dass nicht alle mit jeder einzelnen Maßnahme der Kompromisslösung einverstanden sind, liegt in der Natur der Sache. Herr Minister Groschek hat jedoch nach Abwägung aller Interessen ein Gesamtpaket auf den Weg gebracht, das vielen hilft und keinem wirklich schadet“, erklärt Maik Grimmeck, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums in einer schriftlichen Stellungnahme.
 

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Gespannt wurde im Jahr 2012 der Wahlausgang des Ratbürgerentscheids im Gladbecker Rathaus verfolgt.
Foto: Gundis Jansen-Garz

Diese Kompromisslösung sieht folgende Maßnahmen vor: „Verkehrsminister Michael Groschek hatte der Stadt Bottrop zugesagt, die Belastungen der Anwohner entlang der B224 zu entschärfen. Somit waren im Rahmen der Abwägung für das Paket nicht nur der Gladbecker Ratsbürgerentscheid, sondern auch die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger von Bottrop zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets besteht nun die Möglichkeit, umfassenden Lärmschutz nicht nur entlang der zur Autobahn ausgebauten B 224 umzusetzen, sondern auch entlang der A2 im Kreuzungsbereich.“
Denn dass es ein objektives Verkehrsproblem gibt, will auch in Gladbeck niemand bestreiten. Daher gab es vor zwei Jahren den Ratsbürgerentscheid. „Uns wurde dieses Verfahren damals durch das Land, durch Innen- und Verkehrsminister ans Herz gelegt“, sagt Peter Breßer-Barnebeck. Doch vielleicht wollten die damaligen Befürworter dieses Entscheids nicht so wirklich damit rechnen, dass es immer zwei Möglichkeiten gibt, wie ein solcher Entscheid ausgehen kann. In diesem Fall ging er wohl gegen die Meinung derjenigen aus, die diesen Entscheid zunächst gefordert hatten. Tatsächlich wurde über ein Ja oder Nein zur Autobahn nicht abgestimmt, sondern nur über eine finanzielle Beteilung bei der Tunnellösung.

Mit dem nun eingeleiteten Planfeststellungsverfahren ist dargelegt, dass der Autobahnausbau erfolgen soll und auch wie. Einen Tunnel wird es nicht geben, dagegen ist von einem Ausbau des kompletten Teilstücks zwischen der A 42 und A 2 zu einer Querspange die Rede. „Zweck des Planfeststellungsverfahrens ist es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Die Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss) ersetzt demnach alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen“, so erklärt es Straßen.NRW auf seiner Internetseite.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden. Die Zuständigkeit liegt bei den Verwaltungsgerichten. Die Stadt Gladbeck hat angekündigt sämtliche rechtliche und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Denn sie sieht den Ratsbürgerentscheid missachtet. „Dies ist eine massive Missachtung der Interessen der Stadt Gladbeck und ihrer Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Ulrich Roland.

Doch ein Nein zur Mitfinanzierung der Tunnellösung ist eben kein Nein zum Ausbau der Autobahn. gsk

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