Der November bringt die stillen Tage

Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag - und Halloween?

Die kommenden Sonn- und Feiertage stehen im Zeichen desGedenkens an die Verstorbenen.

An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrerHeiligen. Jährliche Gedenktage für Verstorbene - obMärtyrer, Heilige oder "Normalsterbliche" - gab es bereits im antikenChristentum. In der westlichen Kirche weihte Bonifatius IV. am 13. Mai 609 oder610 das heidnische römische Pantheon in Rom - zuvor das Heiligtum der antikenGötterwelt – der Jungfrau Maria und allen Heiligen und ordnete einejährliche Feier an. Papst Gregor III. weihte schließlich eine Kapelle in derBasilika St. Peter allen Heiligen und legte daher für die Stadt Rom denFeiertag auf den 1. November. Aufgrund der staatlichen Feiertagsregelung hatsich nach und nach das Brauchtum an Allerheiligen eingebürgert, aufblumengeschmückten Grabhügeln kleine flackernde Grablichter als liebeErinnerungen an die Verstorbenen zum Ausdruck bringen. Der eigentliche Tag desGedenkens an die eigenen Verstorbenen ist der 31. Oktober – Allerseelen.

Die evangelische Kirche gedenkt ihrer Verstorbenen amTotensonntag. Dieser bildet so etwas wie das Gegenstück zu Allerseelen. Amletzten Sonntag vor dem 1. Advent, dem letzten Sonntag des evangelischenKirchenjahres.

Der Volkstrauertag ist in Deutschland einstaatlicher (also kein kirchlicher) Gedenktag. Er wird seit 1952 zwei Sonntagevor dem Ersten Advent begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer derGewaltherrschaft aller Nationen.



Was haben Allerheiligen und Halloween gemeinsam?

Ihren Ursprung! Mehr aber auch nicht!

Neben den Wurzeln des Fests als Vorabend zum christlichenFest geht das Halloweenfest aber auch auf ältere heidnische Bräuche in Europazurück. In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen, Form hat es jedocheine kommerziellere und säkularisierte Form angenommen. Die deutschenBundesländer, in denen Allerheiligen gesetzlicher Feiertag ist, gehen in denletzten Jahren verstärkt dazu über, moderne Halloweenfeste um Mitternacht zubeenden, da dann Allerheiligen beginnt und an diesem Tag nach denFeiertagsgesetzen der Bundesländer keine Tanz- und Musikveranstaltungenstattfinden dürfen. Diese Begrenzung gilt jedoch nur für solcheFeierlichkeiten, die etwa die Form von Tanzveranstaltungen annehmen, und nichtfür solche, bei denen die religiösen Wurzeln noch erkennbar sind; letztereerfreuen sich jedoch keiner verbreiteten Beliebtheit in Europa.

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