Gladbeck
Ab einer Inzidenz von 200 wird in den Städten des Kreises Recklinghausen die Corona-Notbremse gezogen.
Das sind die Änderungen der Corona-Notbremse.Foto: Anastasiia Chepinski / Unsplash

Corona-Notbremse im Kreis Recklinghausen

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 wird in den Städten des Kreises Recklinghausen die Notbremse gezogen

Gladbeck -

Alle Änderungen und Regelungen für die Corona-Notbremse auf einen Blick:

Wenn die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 200 an drei Tagen in Folge überschreitet, gilt ab dem übernächsten Tag die Notbremse im Kreis Recklinghausen. Das haben Landrat und Bürgermeister gemeinsam entschieden. Die Testoption, die der Kreis bislang mit Blick auf die Teststruktur gezogen hatte, entfällt somit, wenn dieser Grenzwert erreicht wird.

Mit der Notbremse und dem Wegfall der Testoption ist es dann im Kreisgebiet nicht mehr erlaubt, mit einem negativen tagesaktuellen Testergebnis Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder Geschäfte zu besuchen. Weiterhin möglich ist das Abholen von Einkäufen per Click and Collect. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind mit Erreichung der 200er Grenze untersagt – mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Leistungen und Frisören.

"Mit Blick auf die stetig steigende Inzidenz und vor allem auf die geringen freien Kapazitäten auf den Intensivstationen sehen wir uns gezwungen, zu handeln", erklärt Landrat Bodo Klimpel. "Wir wissen, dass die dauerhaften Einschränkungen an den Nerven zehren, aber mit dieser neuen Welle gilt es erneut, sich zurückzunehmen und Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Nur gemeinsam können wir eine Überlastung des Gesundheitssystem verhindern."

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Julia Liekweg

Julia Liekweg

julia.liekweg@aureus.de

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