Gladbeck
Foto: ZBG

Gesetzliche Normen: ZBG muss Rutschen sperren

Auch in anderen Städten mussten bereits zahlreiche Anlagen gesperrt oder demontiert werden

Gladbeck -

Im Rahmen der Jahresinspektion hat der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) aufgrund von gesetzlichen Vorgaben alle 27 auf Spielplätzen, an Kindergärten und an Schulen im Stadtgebiet vorhandenen Hangrutschen und das direkte Umfeld einer intensiven Nachprüfung unterzogen. Diese hat zum Ergebnis geführt, dass 22 Rutschen an 18 Standorten nicht mehr den gesetzlichen Normen entsprechen.

Zwölf Standorte mussten deshalb umgehend gesperrt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Es handelt sich um die Anlagen: Albert-Einstein Straße, Südpark, Wittringen, Hunsrückstraße, Bürgerpark Butendorf, Schulstraße, Vehrenbergstraße, Pestalozzischule, Kita Voßstraße und Kita Maria-Theresien-Straße. Weitere neun Standorte können vorübergehend durch Sofortmaßnahmen in Betrieb gehalten werden: Berliner Straße, Bloomshof, Dahlmannsweg, Hunsrückstraße, Kösliner Straße, Schwechater Straße, Kotten Nie und Kita Krusenkamp. Auch an diesen Standorten ist jedoch eine weitere Überarbeitung zum Erhalt des dauerhaften Betriebes erforderlich.

Von diesen Regelungen ist nicht nur Gladbeck betroffen: Auch in anderen Städten mussten bereits zahlreiche Anlagen gesperrt oder demontiert werden. Da es bei den meisten Anlagen nicht mit Kleinmaßnahmen getan ist, sind umfangreiche Planungs- und Ausführungsmaßnahmen notwendig, um Ersatzlösungen zu finden. In welchem Zeitraum eine Überarbeitung oder Neuplanung der Bereiche möglich sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Bis dahin bleibt der Spielwert der betroffenen Bereiche deutlich gemindert

Quelle: Stadt Gladbeck

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