Gladbeck
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Osterfeuer jetzt anmelden

Das zur Anmeldung notwendige Formular kann online ausgefüllt und elektronisch an das Ordnungsamt übermittelt werden - Die Anmeldungen müssen bis zum 11. April vorliegen

Gladbeck -

Bald steht wieder einer der höchsten Feiertage im christlichen Jahreskalender bevor: Ostern. Wie in jedem Jahr brennen dann traditionell die Osterfeuer. Dieses Brauchtum reicht bis zu den alten Germanen zurück, die mit diesen Frühlings- und Freudenfeuern die Wintergeister vertreiben wollten. Das Feuer symbolisierte die Sonne und das Licht. Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss jedoch  einiges beachten.

Einige Regeln gilt es auch in Gladbeck zu beachten:

• Es muss der Brauchtumspflege dienen, von in der Ortsgemeinschaft verankerten
Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im
Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.  

• Das Abbrennen muss am Ostersamstag, -sonntag oder –montag erfolgen.  

• Verbrannt werden dürfen nur geeignete trockene pflanzliche Rückstände wie z. B.
Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz. Behandelte Paletten/Schalholz
dürfen nicht verbrannt werden. Falls Paletten/Schalholz verbrannt werden soll,
müssen Sie bei einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass es sich um
unbehandeltes Holz handelt.  Anderes Brennmaterial ist unzulässig.  

• Das Brennmaterial darf erst unmittelbar vor dem Abbrennen an der endgültigen
Position aufgeschichtet werden, damit keine Tiere zu Schaden kommen.

Elektronische Übermittlung

Das zur Anmeldung notwendige Formular kann online unter www.gladbeck.de unter dem
Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“ ausgefüllt und elektronisch an das Ordnungsamt übermittelt
werden. Für die Anmeldung eines Osterfeuers wird eine schriftliche Erlaubnis erteilt, für die
eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro erhoben wird. Im Internet erhalten Bürger auch
weitere wichtige Informationen.

Die Anmeldungen müssen dem Ordnungsamt bis zum 11. April vorliegen. Später eingehende
Anmeldungen können nicht mehr in das Verzeichnis, welches von den ordnungsgemäß
angemeldeten Osterfeuern erstellt und an Polizei und Feuerwehr weitergeleitet wird,
aufgenommen werden. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Osterfeuer sind verboten!
Werden sie trotzdem abgebrannt, drohen ein kostenpflichtiges Löschen des Feuers durch die
Feuerwehr und ein Bußgeld. Das gilt auch, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass
eine der oben genannten Voraussetzung nicht erfüllt ist.

Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Vorschriften sowohl im Vorfeld als
auch an den Abbrenntagen kontrollieren.

Quelle: Stadt Gladbeck

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