Gladbeck - Wer in diesem Jahr ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss folgende Dinge beachten: Es muss der Brauchtumspflege dienen, von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für die Öffentlichkeit zugänglich sein.