„Wer einen Notfall hat, soll ohne Zögern den Notruf wählen. Niemand muss derzeit
befürchten, dafür zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden“, betont Bürgermeisterin Bettina
Weist. „Es darf nicht sein, dass Angst vor möglichen Kosten Menschen davon abhält, Hilfe zu
holen.“
Keine Angst vor möglichen Kosten
Der Rat der Stadt Gladbeck hat einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes beschlossen. Diese Satzung ist
erforderlich, damit die Stadt ihre Rettungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026
kostendeckend abrechnen kann. „Mit dem Beschluss wird jedoch keine Entscheidung über
ein neues Abrechnungsverfahren oder über mögliche Eigenanteile der Bürger
getroffen“, unterstreicht Ordnungs- und Feuerwehrdezernentin Marie-Antoinette Breil.
Aktuell werden die Gebühren für gesetzlich Versicherte wie auch in der Vergangenheit direkt
mit den Krankenkassen abgerechnet. Dieses Verfahren will die Stadt Gladbeck auch künftig
grundsätzlich beibehalten.
Wie viele Kommunen in NRW ist Gladbeck von einem Konflikt zwischen Städten und
Krankenkassen betroffen. Die Kostenträger stellen derzeit infrage, dass sogenannte
Fehlfahrten in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Dazu zählen unter anderem
Einsätze ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus, auch dann, wenn vor Ort
medizinische Hilfe geleistet wurde. Marie-Antoinette Breil erklärt: „ Diese Einsätze sind Teil der
Daseinsvorsorge und der Kostenansatz für diese in der Gebührenkalkulation ist gesetzlich
zulässig. Dass Krankenkassen dies nun anders bewerten, schafft erhebliche Unsicherheit für
Kommunen wie für die Bürger.“ Zugleich stellt sie klar: „Derzeit ist völlig offen, ob und
in welchem Umfang dieser Konflikt Gladbeck überhaupt konkret betreffen wird. Wir warten
die Rückmeldungen der Kostenträger ab.“
Unsicherheit bei allen
Einstimmig hat der Rat am Ende die neue Gebührensatzung beschlossen. In einem
erweiterten Beschlussentwurf wurde die Verwaltung beauftragt, über die kommunalen
Spitzenverbände darauf hinzuwirken, dass Land und Bund eine gesetzliche Klarstellung im
Sozialgesetzbuch vornehmen, damit die Kosten von Rettungseinsätzen künftig vollständig übernommen werden. Bis diese bundesweite gesetzliche Regelung greift, müsse eine
Übergangsregelung zur Kostenübernahme von Fehlfahrten vereinbart werden. Auf Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ergänzend beschlossen, bis zu einer abschließenden
Klärung keine Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze zu versenden, um rechtliche
Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen für die Bevölkerung zu vermeiden.
Bis Ostern Übergangsregelung mit den Kassen erreichen
Bürgermeisterin Weist begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung von NRW-
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, bis Ostern eine Übergangsregelung mit den
Krankenkassen zu erreichen: „Das ist ein wichtiges Signal. Wir brauchen eine verlässliche
Lösung, die sicherstellt, dass Rettungseinsätze vollständig von den Kostenträgern
übernommen werden.“ Sie betont abschließend: „Der Notruf 112 bleibt ohne Einschränkung
der richtige Weg im Notfall. Die Stadt Gladbeck setzt sich klar dafür ein, dass Gesundheit und
Sicherheit nicht von Kostenfragen überschattet werden.“