Foto: Gundis Jansen-Garz

Hohe Auflagen für Listenhunde in Schermbeck

Sogenannte Listenhunde können dem Ehepaar Retzmann keine Angst einjagen – Verordnungen sind zweifelhaft

Schermbeck - Völlig entspannt liegen Prinzessin Lillyfee und Monty in der Sonne – kein Wunder, denn die beiden sind gut erzogen und haben Vertrauen in ihre Besitzer. Manuela und Uwe Retzmann haben die beiden sogenannten Listenhunde in ihr Herz geschlossen, auch wenn die Haltebedingungen aufgrund der Gesetzgebung schwierig sind. Die zweijährige Lilly ist ein American Staffordshire Terrier Mix, der neunjährige Monty ist American Pittbull-Terrier; zwei Hunderassen, die als besonders gefährlich eingestuft sind.

Dazu muss man wissen, dass Listenhunde – oft auch Kampfhunde genannt – in Deutschland verboten sind; zumindest die Zucht und der Verkauf sind verboten. Wenn die Hunde, wie bei Monty und Lilly, illegal ins Land kommen oder geboren werden und dann im Tierschutz landen, dürfen sie an ausgewählte Halter abgegeben werden. Und das dann ganz legal! „Die Hunde können ja nichts dazu, dass sie illegal hierhergekommen sind“, sagt Manuela Retzmann.

Verantwortungsvolles Handeln

Prinzessin Lillyfee und Monty sind dem Ehepaar Retzmann sehr ans Herz gewachsen. Foto: Gundis Jansen-Garz

Monty ist jetzt seit drei Jahren in Schermbeck, Lilly seit acht Monaten. Doch bevor der Einzug auf den Hof der Retzmanns erfolgte, mussten diese eine Reihe an Tests und Formalitäten erledigen: Ein lupenreines polizeiliches Führungszeugnis, der große Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis. Der Halter muss volljährig sein, in der Lage, den Hund an der Leine zu führen sowie eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen. „Da haben wir auch keine Probleme mit. Es ist gut, wenn Hundehalter ihr Wissen über Hunde und ihr verantwortungsvolles Handeln nachweisen sollen“, erklärt Uwe Retzmann. Auch der Besuch der Hundeschule ist für die Schermbecker selbstverständlich, um Hunde auf Alltagssituationen vorzubereiten, so dass sie entspannt damit umzugehen lernen.

Was jedoch erstaunt, ist, dass sie nur mit jeweils einem ihrer Hunde spazierengehen dürfen. „Das heißt, ich darf mit Monty und sechs Schäferhunden an der Leine raus, aber nicht mit Monty und Lilly. Das ist Unsinn und willkürlich“, sagt Uwe Retzmann. Auch die exorbitant hohe Hundesteuer, die die Gemeinde Schermbeck für Listenhunde erhebt, ist den Retzmanns ein Dorn im Auge. „Während für einen „normalen“ Hund 72,30 Euro pro Jahr erhoben wird, sind es für Listenhunde 560 Euro, bei mehreren sogar 640 Euro – pro Hund! Das ist unverhältnismäßig und lässt sich durch nichts rechtfertigen.

Unsere Hunden leben doch genauso wie alle anderen auch und machen doch nicht mehr Dreck!“, ärgert sich Manuela Retzmann. „In Reken zum Beispiel bezahlen die Listenhunde nach bestandenen Wesenstest die ganz normale Steuer, wie jeder andere Hund auch“, so Manuela Retzmann.

Gut organisiert

Foto: Gundis Jansen-Garz

In mehreren Gesprächen mit Politik und Verwaltung haben die Retzmanns ihren Unmut kundgetan und hoffen, dass sie Erfolg haben werden. In erster Linie um zu zeigen, dass ihre Hunde keine potenzielle Gefahr für Mensch und Tier sind. So konnten sie durch das Bestehen der Wesensteste, die die Hunde erfolgreich durchgegangen sind, beweisen, dass sie folgsam und standhaft sind. „Und das weit mehr als manch anderer Hund“.

Das Leben mit zwei Listenhunden bedarf einer guten Organisation, schließlich müssen sie getrennt mit den Hunden gehen und gemeinsame Urlaube in der Ferne sind auch tabu. „Wir haben ein Wohnmobil, das ist die ideale Lösung, denn auch Ferienwohnungen sind mit beiden Hunden schlecht zu bekommen“, sagen Manuela und Uwe Retzmann und schauen ein bisschen verliebt auf ihre beiden kleinen Kolosse. Dieser Blick wird erwidert: Können diese Augen lügen?! gj

Warum die strengen Kontrollen?

Nach dem Unglück im Jahr 2000, bei dem der 6-jährige Volkan in Hamburg von einem Pittbull getötet wurde, kam es zu einer bundesweiten Änderung der Landes-Hundeverordnungen. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Ansprüche an das Halten von so genannten Listenhunden. Von welchen Hunderassen eine besonders große Gefahr ausgeht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in Listen definiert. Ein Hund muss daher nicht überall in Deutschland als Listenhund gelten.

Für NRW gilt ein verhältnismäßig strenges Gesetz. Alle Halter von Hunden mit einer Größe über 40 cm oder einem Gewicht von mehr als 20 kg müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Für Hundehalter wie die Retzmanns gelten sogar noch weitreichendere Maßnahmen. Hunde gehören schließlich grundsätzlich nicht in die Hände von verantwortungslosen Menschen. Jede Attacke eines Hundes ist eine zu viel. „Aber ein Hundegesetz, das auf Rasselisten setzt und nicht auf sachkundige Hundehalter, das verallgemeinernd ist, statt individuell und das nicht eingreift, wenn unfähige, verantwortungslose Menschen Hunde als Statussymbol missbrauchen, ist schlecht.“

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