Grund für die Entscheidung ist die entspannte Seuchenlage. „Bei Wildvögeln wird das hochansteckende Influenzavirus in Nordrhein-Westfalen nur noch vereinzelt nachgewiesen“, heißt es aus dem Veterinäramt. Zudem sei seit dem letzten Fund eines mit Geflügelpest infizierten Wildvogels in Bottrop „ausreichend lange Zeit vergangen“.
Die Aufstallungspflicht war im Oktober vergangenen Jahres verhängt worden, nachdem in Bottrop ein Kranich und eine Nilgans verendet aufgefunden worden waren. Beide Tiere wurden positiv auf die Vogelgrippe getestet.
Aus Sicht vieler Halter kommt die Aufhebung jedoch spät. Jens Pastrik, Vorsitzender des Kirchhellener Rasse- und Geflügelzuchtvereins, ist erleichtert, denn die Aufstallung gleiche „einer Quälerei der Tiere“. Nicht nur der Aufwand für die Halter steige erheblich, auch für die Tiere selbst habe die dauerhafte Stallhaltung negative Folgen. „Auf engem Raum und ohne Auslauf breiten sich Unarten wie Federpicken oder sogar Kannibalismus aus“, so Pastrik. Das sei nicht gut für die Entwicklung der Tiere, sie seien im Dauerstress.
„Die Tiere werden einen Heiden Spaß haben“, sagt Pastrik. Schon am Morgen des 8. Januar dürfen sie wieder ins Freie. Dann heißt es für die gefiederten Bewohner: raus auf die Wiesen, nach Würmern picken und den lang vermissten Auslauf genießen.