Kernstück des Bauturbos ist der neue Paragraf, der es ermöglicht, von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, wenn dadurch Wohnungsbau schneller realisiert werden kann. Dies bedeutet konkret: Kommunen können zusätzliche Wohnungen genehmigen, ohne aufwendige Bebauungsplanverfahren durchführen zu müssen. Projekte könnten nach einer dreimonatigen kommunalen Prüfung zugelassen werden, statt wie bisher oft über mehrere Jahre zu laufen.
In Bottrop hat der Rat bereits Leitlinien für die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos erarbeitet. Ziel ist, vorhandene Flächen im Innenbereich besser zu nutzen und durch Nachverdichtung oder Umnutzung neue Wohneinheiten zu schaffen. Trotz des Turbo-Ansatzes gelten weiterhin wichtige fachliche Vorgaben zu Wohnqualität, Nachbarschaftsverträglichkeit und Umweltschutz. Der Bauturbo ist als befristete Sonderregelung bis Ende 2030 zunächst eine Art Testlauf.
Befürworter sehen in der Neuordnung einen Weg, dringend benötigten Wohnraum schneller zu realisieren und den städtischen Wohnungsmarkt zu entlasten. Das Vorhaben wurde ebenfalls kürzlich der Kirchhellener Bezirksvertretung zur Vorberatung vorgelegt. Die Reaktion des Gremiums war grundsätzlich positiv. Es wurde jedoch angemerkt, dass man wie zuvor auch zur Beratung im Vorfeld der Genehmigungen als Bezirk einbezogen werden wolle.