Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bottrop weist darauf hin, dass ab dem 27. Oktober eine grundlegende Räumung aller Ablageflächen auf den anonymen Grabfeldern sämtlicher Bottroper Friedhöfe erfolgen wird. Denn die Gestaltungsmöglichkeiten auf den Gemeinschaftsgrabfeldern und -anlagen sind satzungsgemäß eingeschränkt. Auf den Ablageflächen dürfen ausschließlich kleine Blumengebinde und Grabkerzen aufgestellt werden. Darüber hinausgehende Grabdekorationen sind nicht erlaubt.
Nach Angaben der Stadt habe es in der Vergangenheit überhandgenommen, dass verschiedene Gegenstände aufgestellt wurden. Da dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit geführt habe, bestehe nun dringender Handlungsbedarf.
Wer sich also vor einer bösen Überraschung bewahren möchte, sollte Dekorationsartikel auf Gemeinschaftsflächen rechtzeitig entfernen, da diese sonst entsorgt werden. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände durch die Friedhofsverwaltung ist nicht möglich. In der Vergangenheit habe die Rückgabe abgeräumter Gegenstände häufig dazu geführt, dass diese anschließend wieder unerlaubt aufgestellt wurden, erläutert die Stadt Bottrop.