Foto: GTÜ pixelio.de

Was ändert sich 2014

Vieles ändert sich im Jahr 2014 und manchmal müssen Sie auch tiefer in die Tasche greifen. Was Sie wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst. So starten Sie informiert ins neue Jahr.

Neues Ausleihsystem in Kirchhellen

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Die Bibliotheksfiliale Kirchhellen verfügt über ein neues Ausleihsystem.

In der Bibliotheksfiliale Kirchhellen der Lebendigen Bibliothek Bottrop müssen sich Bücherfreunde an das neue Ausleihsystem gewöhnen. Die Kunden müssen nun ihre Medien mit der Selbstverbuchung eigenständig an dafür vorgesehenen Stationen ausleihen. „Das ist noch ungewohnt beim ersten Mal, aber das wird schon klappen“, sagt Hans Wawrzyniak beim Praxistest. Das neue Ausleihsystem soll die Mitarbeiter entlasten und mehr Zeit für andere Aufgaben, wie die Arbeit mit den Kirchhellener Schulen schaffen. „Am Anfang erklären wir den Leuten aber auch noch, was zu tun ist“, sagt Andrea Schwarzer, Mitarbeiterin in der Bibliothek. Drei Wochen hatte die Bibliotheks-Filiale aufgrund der Umstellung in diesem Jahr geschlossen, da etwa 18.000 Medien neu etikettiert werden mussten.

Steuer auf Zweitwohnsitz

Briefe werden teurer

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Foto: Rainer Sturm - pixelio.de

Wer im neuen Jahr Briefe verschicken will, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn die Deutsche Post erhöht erneut das Porto. Für Standardbriefe bis zu 20 Gramm zahlen Sie ab sofort 60 Cent und nicht mehr 58 Cent. Also werden Briefe nach der Erhöhung um 3 Cent im Jahr 2013 dieses Jahr noch einmal 2 Cent teurer. Ergänzungsmarken für vorhandene Briefmarkenbestände sind in den Filialen der Deutschen Post erhältlich. Als Gründe für die erneute Preiserhöhung gibt die Deutsche Post steigende Kosten und schwierige Markterfordernisse an.

Änderungen beim Online-Shopping

Autofahrer aufgepasst

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Die Warnweste wird ab Juli in allen deutschen Autos zur Pflicht. Foto: GTÜ - pixelio.de

Ab dem 1. Juli 2014 wird die Warnweste in allen deutschen Autos zur Pflicht. Und bereits ab dem 1. Mai tritt die neue Punkte-Reform in Flensburg in Kraft. Je nach der Schwere des Vergehens wird es nur noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Dafür ist der Führerschein auch schon bei 8 Punkten weg. Bei Rot über die Ampel zu fahren oder Drängeln gelten als besonders schwere Verstöße und bringen einem in Zukunft 2 Punkte ein. Drei Punkte kassiert man für Straftaten wie Unfallflucht. Und einen Punkt gibt es bei schweren Verstößen wie der Tempoüberschreitung über 20 Kilometer pro Stunde innerorts. Zuvor konnte man einen bis sieben Punkte für ein Vergehen sammeln und der Führerschein war nach 18 Punkten weg.

Finanzen

Eine Mehrbelastung für Besserverdiener bringt 2014 mit sich. Denn mit höheren Sozialabgaben müssen Arbeitnehmer rechnen, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen. Der Grund hierfür ist der Anstieg der Einkommen, denen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen folgen. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden, darüber nicht mehr. Die Anpassung dieser Bemessungsgrenzen wird jährlich nach einer festgelegten Formel berechnet. Je nach Einkommen kann das bis zu 251 Euro Mehrbelastung für Arbeitnehmer bedeuten und ähnlich hohe Mehrkosten kämen auf die Unternehmen zu, die die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. Für die breite Masse der Normalverdiener ändert sich aber nichts.

Steuern

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Foto: Thomas Klauer - pixelio.de

Auch Steueränderungen erwarten uns im Jahr 2014. Die größte steuerliche Änderung betrifft den Werbungskostenabzug bei Reisekosten und doppelter Haushaltsführung. Aber auch bei der Riester-Rente gibt es Neuerungen und der Grundfreibetrag steigt. Für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten gibt es ab 2014 nur noch Pauschalen von 12 Euro und 24 Euro. Diese Pauschalen hängen von der Abwesenheitsdauer ab. Bei doppelter Haushaltsführung sind Kosten für die Zweitwohnung im Inland nur noch bis höchstens 1.000 Euro monatlich absetzbar. Auch der bisher im Gesetz nicht erläuterte Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ wird ab 1. Januar 2014 durch den gesetzlich definierten Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Für die Steuererklärung für 2014 gilt die Entfernungspauschale deshalb für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.

Bei der Riester-Rente ist es ab sofort in der Ansparphase jederzeit möglich, Kapital zu entnehmen, um eine bestehende Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen. Zuvor durfte Riester-Kapital nur zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. Der Grundfreibetrag wird von 8.130 Euro auf 8.354 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt aber gleich. GO

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