Erneuter Bahnstreik

Kundenregelungen der Deutschen Bahn

NRW - Bahnkunden müssen während des akuten Tarifkonflikts zwischen derDeutschen Bahn und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) erneut mit Störungenund Verspätungen rechnen.


Die GDL hat für Freitag, den 5. Oktober von 8 bis 11Uhr einen weiteren bundesweiten Streik angekündigt. Die Bahn reagiert daraufmit neuerlichen Anträgen auf Verhängung eines Streikverbots für den Regional,Fern- und Güterverkehr. Die richterliche Entscheidung dazu wird frühestens am spätenNachmittag bekannt gege­ben. Falls der angekündigte Bahnstreik rechtmäßig ist,wird die Deutsche Bahn heute ab circa 18 Uhr einen eingeschränkten Fahrplan imInternet unter www.bahn.de/ris veröffentlichen.Am kommenden Wochenende sol­len die Züge zwar wie gewohnt rollen. Bis zurLösung des Tarifkonflikts bleibt die Situation für Fahrgäste im Nah- undFernverkehr jedoch weiterhin unkalkulierbar. Bahnkunden, die während der akutenStreikphase der Lokführer eine geplante Bahnreise antreten möchten oder dieberuflich regelmäßig pendeln, sollten folgende Hinweise beachten:


·        Infosüber aktuelle Streiksituation: Die Deutsche Bahn bietet eine kostenloseHotline 08000/99 66 33 an, die rund um die Uhr besetzt ist. Anrufer aus demAusland können sich unter der Ruf­nummer 0049-1805-334444 über die aktuelleLage informieren. Weitere Hinweise im Internet unter www.bahn.de/aktuell. Nutzer eines WAP-fähigenHandys erhalten aktuelle Reiseinformationen über http://mobile.bahn.de/ris.


·        Fahrpreiserstattungfür gekaufte Tickets: Fahrkarten zum Normal­preis oder mit einemBahncard-Rabatt können vor Fahrtan­tritt kostenlos umgetauscht oder erstattetwerden. Bei Tickets zu Sparpreisen mit 25 oder 50 Prozent Rabatt, die vorBeginn einer Reise umgetauscht oder zurückgegeben werden, berechnet die Bahneine Gebühr von 15 Euro.


·        Zugausfall:Tickets, die aufgrund eines akuten Streiks ungenutzt bleiben, werden von derDeutschen Bahn bis zum 31. Oktober 2007 ohne die sonst übliche Gebühr von 15Euro erstattet bzw. umge­tauscht. Für Zeitkarten gilt eine anteiligeErstattung.


·        Verspätungenund Auslagen: Die einzelnen Pünktlichkeitsgaran­tien, die die regionalzuständigen Verkehrsverbünde bei Verspätun­gen vielfach gewähren, gelten beiStreiks in der Regel nicht. Somit hat ein Bahnkunde keinen Anspruch auf Ersatzseiner Taxikosten. Fahrgäste, die wegen des Streiks nachweislich zusätzlicheAusla­gen haben, können sich jedoch um eine kulante Regelung bei demKundendialog der Bahn bemühen – unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/Beschwerdeadressen.


·        Nutzunganderer Zugverbindungen: Fahrgästen, die wegen des Streiks gebuchte Zügeverpasst haben, können andere Verbindun­gen ohne Aufschlag zu nutzen. DieseKulanzregelung gilt auch für den Umstieg vom IC auf den normalerweise teurerenICE. Die bei Sparpreisen, Dauer-Spezial oder bei Gruppenfahrten übliche Bin­dungan feste Züge wird aufgehoben, wenn diese Züge wegen des Streiks nicht genutztwerden können. Fahrgäste, die Verbindungen im Nahverkehr nutzen, sollten amBahnhof auf die Bekanntgabe von Ersatzverbindungen und -zügen achten. Währenddes letzten Streiks hatte die deutsche Bahn Fernverkehrszüge für Kunden imNahverkehr freigegeben.


·        Ferienreisende:Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss selbst dafür sorgen, dass er pünktlicham Flughafen erscheint. Die Fahrt mit der Bahn zum Flughafen gehört in derRegel nicht zum Pau­schalangebot. Dies gilt auch für Rail-and-Fly-Angebote.Hierbei handelt es sich Sondertarife der Bahn, die an einen Flug geknüpft sind.Ein Reiseveranstalter haftet in diesem Fall nicht für Verspä­tungen beimTransfer vom und zum Flughafen. Bahnkunden, die eine Reise mit dem Autozuggebucht haben, sind laut GDL von den Streikaktionen nicht betroffen, da fürdieses Segment ein eigener Tarifvertrag existiert.


·        Berufstätige:Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist ver­pflichtet, dieverstrichene Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Esist deshalb ratsam, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zuvereinbaren. Gegebenenfalls müs­sen sich Beschäftigte um eine alternativeFahrmöglichkeit bemü­hen. Hier wäre beispielsweise die Nutzung vonFahrgemeinschaften zu empfehlen – wie sie etwa unter www.pendlernetz.de angeboten wird.



(Oktober 2007)

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