NRW - Bahnkunden müssen während des akuten Tarifkonflikts zwischen derDeutschen Bahn und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) erneut mit Störungenund Verspätungen rechnen.
Die GDL hat für Freitag, den 5. Oktober von 8 bis 11Uhr einen weiteren bundesweiten Streik angekündigt. Die Bahn reagiert daraufmit neuerlichen Anträgen auf Verhängung eines Streikverbots für den Regional,Fern- und Güterverkehr. Die richterliche Entscheidung dazu wird frühestens am spätenNachmittag bekannt gegeben. Falls der angekündigte Bahnstreik rechtmäßig ist,wird die Deutsche Bahn heute ab circa 18 Uhr einen eingeschränkten Fahrplan imInternet unter www.bahn.de/ris veröffentlichen.Am kommenden Wochenende sollen die Züge zwar wie gewohnt rollen. Bis zurLösung des Tarifkonflikts bleibt die Situation für Fahrgäste im Nah- undFernverkehr jedoch weiterhin unkalkulierbar. Bahnkunden, die während der akutenStreikphase der Lokführer eine geplante Bahnreise antreten möchten oder dieberuflich regelmäßig pendeln, sollten folgende Hinweise beachten:
· Infosüber aktuelle Streiksituation: Die Deutsche Bahn bietet eine kostenloseHotline 08000/99 66 33 an, die rund um die Uhr besetzt ist. Anrufer aus demAusland können sich unter der Rufnummer 0049-1805-334444 über die aktuelleLage informieren. Weitere Hinweise im Internet unter www.bahn.de/aktuell. Nutzer eines WAP-fähigenHandys erhalten aktuelle Reiseinformationen über http://mobile.bahn.de/ris.
· Fahrpreiserstattungfür gekaufte Tickets: Fahrkarten zum Normalpreis oder mit einemBahncard-Rabatt können vor Fahrtantritt kostenlos umgetauscht oder erstattetwerden. Bei Tickets zu Sparpreisen mit 25 oder 50 Prozent Rabatt, die vorBeginn einer Reise umgetauscht oder zurückgegeben werden, berechnet die Bahneine Gebühr von 15 Euro.
· Zugausfall:Tickets, die aufgrund eines akuten Streiks ungenutzt bleiben, werden von derDeutschen Bahn bis zum 31. Oktober 2007 ohne die sonst übliche Gebühr von 15Euro erstattet bzw. umgetauscht. Für Zeitkarten gilt eine anteiligeErstattung.
· Verspätungenund Auslagen: Die einzelnen Pünktlichkeitsgarantien, die die regionalzuständigen Verkehrsverbünde bei Verspätungen vielfach gewähren, gelten beiStreiks in der Regel nicht. Somit hat ein Bahnkunde keinen Anspruch auf Ersatzseiner Taxikosten. Fahrgäste, die wegen des Streiks nachweislich zusätzlicheAuslagen haben, können sich jedoch um eine kulante Regelung bei demKundendialog der Bahn bemühen – unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/Beschwerdeadressen.
· Nutzunganderer Zugverbindungen: Fahrgästen, die wegen des Streiks gebuchte Zügeverpasst haben, können andere Verbindungen ohne Aufschlag zu nutzen. DieseKulanzregelung gilt auch für den Umstieg vom IC auf den normalerweise teurerenICE. Die bei Sparpreisen, Dauer-Spezial oder bei Gruppenfahrten übliche Bindungan feste Züge wird aufgehoben, wenn diese Züge wegen des Streiks nicht genutztwerden können. Fahrgäste, die Verbindungen im Nahverkehr nutzen, sollten amBahnhof auf die Bekanntgabe von Ersatzverbindungen und -zügen achten. Währenddes letzten Streiks hatte die deutsche Bahn Fernverkehrszüge für Kunden imNahverkehr freigegeben.
· Ferienreisende:Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss selbst dafür sorgen, dass er pünktlicham Flughafen erscheint. Die Fahrt mit der Bahn zum Flughafen gehört in derRegel nicht zum Pauschalangebot. Dies gilt auch für Rail-and-Fly-Angebote.Hierbei handelt es sich Sondertarife der Bahn, die an einen Flug geknüpft sind.Ein Reiseveranstalter haftet in diesem Fall nicht für Verspätungen beimTransfer vom und zum Flughafen. Bahnkunden, die eine Reise mit dem Autozuggebucht haben, sind laut GDL von den Streikaktionen nicht betroffen, da fürdieses Segment ein eigener Tarifvertrag existiert.
· Berufstätige:Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, dieverstrichene Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Esist deshalb ratsam, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zuvereinbaren. Gegebenenfalls müssen sich Beschäftigte um eine alternativeFahrmöglichkeit bemühen. Hier wäre beispielsweise die Nutzung vonFahrgemeinschaften zu empfehlen – wie sie etwa unter www.pendlernetz.de angeboten wird.
(Oktober 2007)