Gladbeck
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Steinstraße 72: Stadt siegt vor dem Verwaltungsgericht

Die Ordnungsverfügung verpflichtet die Eigentümergemeinschaft dazu, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst zu beauftragen

Gladbeck -

Die Stadt Gladbeck hat das gerichtliche Streitverfahren bezüglich des Einsatzes eines privaten Sicherheitsdienstes an der Steinstraße 72 gewonnen: Nachdem die Verwaltung Anfang August 2023 eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen hatte, um durch den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes durch die Eigentümergemeinschaft die Situation an der Steinstraße deutlich zu verbessern, hatte die Eigentümergemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Nun liegt die Entscheidung des Gerichtes vor, das die Klage als unbegründet ablehnt und die formelle Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung bestätigt.

"Schöner Erfolg"

„Das ist ein schöner Erfolg! Die Entscheidung des Gerichtes zeigt, dass Eigentum verpflichtet: Eigentümer können nicht einfach auf die Stadt Gladbeck zeigen und das Problem auf die Kommune abwälzen – sie stehen klar mit in der Verantwortung, auf eine Verbesserung der Zustände in und um die Immobilie hinzuwirken“, freut sich Bürgermeisterin Bettina Weist, die zudem betont, dass die Verwaltung das Problem weiter ernst nimmt und auch in Zukunft weiterhin alle Mittel ausschöpfen wird, die rechtlich zur Verfügung stehen.

Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten. Dieses belegte, dass insbesondere in den Abendstunden die Lärmimmissionswerte deutlich überschritten werden, mit den daraus resultierenden Belästigungen für die Nachbarschaft. Vor dem Hintergrund, dass die Hausordnung nachweislich nicht durchgesetzt wird und zudem bisher weder eigene Ermittlungen angestellt
wurden, noch irgendwelche Abmahnungen oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Lärmverursachung bekannt geworden sind, beschritt die Stadt den ordnungsrechtlichen Weg.

Sicherheitsdienst verpflichtend

Die Ordnungsverfügung verpflichtet die Eigentümergemeinschaft dazu, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgt, dass von dem Gebäude und dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von Mietern und Besuchern ausgehen. So hat auch in diesem Jahr Anfang April ein von der Eigentümergemeinschaft beauftragter Sicherheitsdienst die Arbeit aufgenommen, der bis Ende Oktober eingesetzt wird.

Quelle: Stadt Gladbeck

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