
Die Anmeldung muss bis mindestens drei Werktagen vor dem Termin beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten eingehen. Dieses gilt sowohl für öffentliche als auch angemietete Räumlichkeiten wie beispielsweise Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen. Auf der Internetseite der Stadt Dorsten kann das Online-Formular ausgefüllt und direkt abgeschickt werden.
Das muss angegeben werden
Das Ordnungsamt erwartet folgende Angaben:
- Datum der Veranstaltung
- Art der Veranstaltung
- Ort der Verantstaltung
- Verantwortliche Person (Name, Adresse, telefonische Erreichbarkeit während der Feier)
- Zahl der Gäste
Vorerst heißt es, dass die Veranstaltungen nur angemeldet werden müssen, es erfolgt also keine ausdrückliche Genehmigung. Die Stadt Dorsten weist außerdem darauf hin, dass die Antragssteller und -stellerinnen keine Antwort erhalten. Zum Nachweis soll der Antrag daher entweder auf dem PC gespeichert oder direkt ausgedruckt und aufbewahrt werden.
Die schriftliche Anmeldung kann aber auch direkt beim Ordnungsamt der Stadt an der Haltener Straße 5 in 46284 Dorsten eingereicht werden.
Wichtige Hinweise zu privaten Feiern
- Bei Nichtanmeldung einer Feier droht ein Bußgeld
- Die Höchstgrenze für Feiern beträgt aktuell 150 Gäste.
- Feiern sind nur aus einem herausragenden Anlass zulässig (z.B. Jubiläum, Hochzeit, Taufe, Geburtstag)
- Für die Feier ist zwingend eine Gästeliste mit Kontaktdaten zu führen und vier Wochen aufzuheben. Im Fall einer Infektion können nur so die Ansteckungsketten gefunden und unterbrochen werden. Falsche Angaben sind mit 250 Euro Bußgeld bedroht. Werden überhaupt keine Daten notiert, so liegt das Bußgeld bei 500 Euro.
- Die AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) sind auch bei Feiern zu beachten.
Feiern in privaten Räumlichkeiten
Für Feiern zuhause, also wenn Eigentümer/Mieter und die einladende Person identisch sind, gibt es auch nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung keine Meldepflicht. Jedoch wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Regeln zum Infektionsschutz wie oben beschrieben weiterhin gelten.