Dorsten
Die Stadt Dorsten bittet ausdrücklich um die Anmeldung privater Feiern in öffentlichen und gemieteten Räumen. Stattfinden dürfen sie nur aus herausragenden Gründen.
Private Feiern dürfen nur aus herausragenden Gründen stattfinden. - Foto: Jonathan Borba / Unsplash

Corona-Bestimmungen: In Dorsten müssen private Feiern angemeldet werden

Übersteigen die Teilnehmer der Feiern eine Anzahl von 50 Personen, muss die Veranstaltung ab dem 1. Oktober gemeldet werden

Dorsten -

Die Pressestelle der Stadt Dorsten hat die Neuregelungen des Landes NRW veröffentlicht. Die Anmeldung einer privaten Feier funktioniert über ein Online-Formular. Veranstaltungen werden aber nur mit einem triftigen Grund genehmigt.

Auf der Internetseite der Stadt Dorsten können Antragssteller das Online-Formular finden.
Hier finden Sie das Online-Formular. Foto: Pressestelle Stadt Dorsten

Die Anmeldung muss bis mindestens drei Werktagen vor dem Termin beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten eingehen. Dieses gilt sowohl für öffentliche als auch angemietete Räumlichkeiten wie beispielsweise Gaststätten, Vereinsheime, Gemeindehäuser oder Scheunen. Auf der Internetseite der Stadt Dorsten kann das Online-Formular ausgefüllt und direkt abgeschickt werden.

Das muss angegeben werden

Das Ordnungsamt erwartet folgende Angaben:

  • Datum der Veranstaltung
  • Art der Veranstaltung
  • Ort der Verantstaltung
  • Verantwortliche Person (Name, Adresse, telefonische Erreichbarkeit während der Feier)
  • Zahl der Gäste

Vorerst heißt es, dass die Veranstaltungen nur angemeldet werden müssen, es erfolgt also keine ausdrückliche Genehmigung. Die Stadt Dorsten weist außerdem darauf hin, dass die Antragssteller und -stellerinnen keine Antwort erhalten. Zum Nachweis soll der Antrag daher entweder auf dem PC gespeichert oder direkt ausgedruckt und aufbewahrt werden.

Die schriftliche Anmeldung kann aber auch direkt beim Ordnungsamt der Stadt an der Haltener Straße 5 in 46284 Dorsten eingereicht werden.

Wichtige Hinweise zu privaten Feiern

  • Bei Nichtanmeldung einer Feier droht ein Bußgeld
  • Die Höchstgrenze für Feiern beträgt aktuell 150 Gäste.
  • Feiern sind nur aus einem herausragenden Anlass zulässig (z.B. Jubiläum, Hochzeit, Taufe, Geburtstag)
  • Für die Feier ist zwingend eine Gästeliste mit Kontaktdaten zu führen und vier Wochen aufzuheben. Im Fall einer Infektion können nur so die Ansteckungsketten gefunden und unterbrochen werden. Falsche Angaben sind mit 250 Euro Bußgeld bedroht. Werden überhaupt keine Daten notiert, so liegt das Bußgeld bei 500 Euro.
  • Die AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften) sind auch bei Feiern zu beachten.

Feiern in privaten Räumlichkeiten

Für Feiern zuhause, also wenn Eigentümer/Mieter und die einladende Person identisch sind, gibt es auch nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung keine Meldepflicht. Jedoch wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Regeln zum Infektionsschutz wie oben beschrieben weiterhin gelten.

Quelle: Pressestelle Stadt Dorsten

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