Dorsten
Der vorweihnachtliche Lockdown betrifft auch einige Dorstener Dienststellen mit Schließungen, Sonderregelungen und Maßnahmen.
Der Weihnachts-Lockdown trifft Dorstener StadtverwaltungFoto: aureus GmbH - Stefanie Schwaß

Lockdown-Regelungen in Dorsten

Alle Infos zu den Öffnungen und Schließungen der Dienststellen der Dorstener Stadtverwaltung ab Mittwoch (16. Dezember 2020)

Dorsten -

Noch vor Weihnachten wurde von den Vertreterinnen und Vertertern der Bundes- und Landesregierungen ein harter Lockdown bis vorerst zum 10. Januar beschlossen. Während dieser Schließungen der Geschäfte, die nicht zu Deckung des täglichen Bedarfs dienen, sind auch einige (Dienst-)Stellen der Stadt Dorsten betroffen.  

Rathaus

Das Rathaus bleibt grundsätzlich weiterhin geöffnet. Besuche, die als unvermeidbar gelten und Anliegen, die nur persönlich geklärt werden können, sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Stadt Dorsten bittet, von dieser Möglichkeit nur dann Gebrauch zu machen, wenn sich das Anliegen nicht telefonisch oder schriftlich klären lässt.

Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit abgestellt, um in Fachbereichen auszuhelfen. Die Stadt weist darauf hin, dass dies dazu führen kann, dass die Bearbeitung von nicht dringlichen Vorgängen länger dauern kann.

Bürgerbüro und Bildungseinrichtungen

Die Dienste des Bürgerbüros stehen weiterhin nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Die Stadtinfo in der Innenstadt, die Volkshochschule, die Stadtbibliothek und die BiBi am See in Barkenberg, die Musikschule, das Stadtarchiv und das soziokulturelle Zentrum Das LEO bleiben ab Mittwoch grundsätzlich geschlossen.

Über Detailregelungen, wie Dienste dieser Einrichtungen zu den Bedingungen des Infektionsschutzes ermöglicht werden können, oder über mögliche Ausnahmen wird gegebenenfalls gesondert berichtet.

Wertstoffhof

Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes bleibt für Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Um das Ansteckungsrisiko für Mitarbeiter und Besucher zu minimieren gelten ab sofort folgende Regelungen:

 

  • Es werden höchstens zehn Fahrzeuge gleichzeitig auf das Betriebsgelände gelassen.
  • Die Fahrzeuge dürfen nur mit höchstens zwei Personen besetzt sein.
  • Nach Möglichkeit sollte bargeldlos bezahlt werden.
  • Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln.
  • Die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes bitten eindringlich darum, den Wertstoffhof nur dann aufzusuchen, wenn die Entsorgung von Abfällen zum jetzigen Zeitpunkt absolut notwendig ist. Bei starkem Andrang muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Nur bei Einhaltung dieser Regeln kann der Wertstoffhof weiterhin geöffnet bleiben und die Abfälle können ohne Terminabsprache abgegeben werden.

Der Entsorgungsbetrieb weist darauf hin, dass bereits vereinbarte Abholtermine für Sperrmüll unabhängig vom Lockdown nicht ausfallen und auch neue Termine vergeben werden – aufgrund der Auslastung aktuell allerdings frühestens für Februar.

Quelle: Pressestelle Stadt Dorsten

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