Kirchhellen - Geschenke sind etwas Schönes sollte man meinen. Was allerdings vielen nicht bewusst ist, auch bei Schenkungen hält das Finanzamt die Hand auf. Wie bei einem Erbe fällt auch bei Geschenken eine Schenkungssteuer an.
Das musste auch Oliver Kahns Exfreundin Verena Kerth am eigenen Leib erfahren. Denn offenbar zeigte sich die Torwart-Legende großzügig während der fünfjährigen Beziehung und überraschte seine Freundin gerne einmal mit teueren Geschenken. Nun fordert das Finanzamt die Steuern für diese Geschenke.

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Damit Sie nicht in so eine prekäre Lage geraten, erfahren Sie von unserem Steuerexperten Christian Martinez von der Steuerkanzlei Pawlicz, worauf Sie bei Schenkungen achten müssen und ab wann die Schenkungssteuer fällig wird:
Was genau ist eine Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer ist im Prinzip, also mit kleinen Unterschieden in den Freibeträgen, die Zwillingsschwester der Erbschaftssteuer. Damit meine ich, dass eine lebendige Person „verschenkt“ und eine verstorbene Person „vererbt“. Steuerrechtlich sind jedoch beide Tatbestände im Erbschaftssteuergesetz geregelt.
Wofür fällt Schenkungssteuer an?
Bei einer Schenkung handelt es sich, wenn man es einmal formal ausdrücken möchte, um eine unentgeltliche Übertragung von Wertgegenständen oder Vermögen. Theoretisch soll jede Form von Schenkung einer Besteuerung zugeführt werden. Natürlich kommt es nur in den vermeidbaren Fällen zu einer Steuerpflicht, in denen die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.

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Gibt es einen allgemeinen Freibetrag?
Nein, es gibt keinen allgemeinen oder einheitlichen Freibetrag. Der Freibetrag ist abhängig von der verwandtschaftlichen Nähe zwischen Schenker und Beschenktem. Darüber hinaus gibt es steuerbefreites und steuerbegünstigtes Vermögen.
Wie verhalte ich mich im Falle einer Schenkung korrekt?
Im Normalfall beginnt die Steuerpflicht bei einer Schenkung zwischen verwandtschaftlich nicht oder nicht eng miteinander verbundenen Personen bei einem Wert von 20.000 Euro. In Zweifelsfällen sollte man sich an einen Steuerberater wenden, der den steuerlichen Wert des Geschenkten ermittelt.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 50 Prozent des steuerlichen Wertes.
Kann man strategisch schenken und so Steuern sparen?
Natürlich ist das möglich. Freibeträge leben nach Ablauf von zehn Jahren wieder neu auf. Man kann also sein Vermögen entweder „scheibchenweise“ innerhalb der Freibeträge zu Lebzeiten oder unter steuerwert mindernden Auflagen übertragen.
Vielen Dank für das Interview.