„So etwas hat es noch nicht gegeben“

Mitarbeiter der Verwaltung informierten über die Ausbaupläne der Schneiderstraße

Kirchhellen - Die Pläne lagen Mitte März in der Bezirksverwaltungsstelle aus Wilfried Helsper vom Fachbereich Tiefbauamt und Straßenerneuerung und Thorsten Gathmann vom Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop haben sich Mitte März den Fragen der Anwohner der Schneiderstraße gestellt. Dort, wo sonst die Mitglieder der Bezirksvertretung politische Debatten abhalten und über Themen rund um Kirchhellen entscheiden, standen die beiden Verwaltungsangestellten den Anwohnern der Schneiderstraße nun Rede und Antwort.
 

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Thorsten Gathmann erklärte den Anwohnern, wie er bei der Berechnung der Kosten vorgeht.
Foto: Gabriele Knafla

„Es ist das erste Mal, dass wir so eine Veranstaltung im Hinblick auf den Ausbau einer Straße machen“, sagt Winfried Helsper. Als Grund dafür sieht er, dass sehr früh schon über die Kosten des Ausbaus informiert wurde und zudem auch die RAG mit im Boot sitzt. Denn sie wird vor allem den Ausbau des neuen Kanalsystems finanzieren. Beide Stadtmitarbeiter waren nicht mit leeren Händen gekommen. Während sich Windfried Helsper alle Anregungen und Kritikpunkte der Anlieger eifrig notierte, zeigte Thorsten Gathmann an Hand einer Beispielrechnung auf, welche finanzielle Belastung auf die Anwohner zukommen wird. An einem anschaulichen Beispiel erklärte er den Anliegern, auf welcher Grundlage die Berechnung fußt. „Das ist im Falle der Schneiderstraße gar nicht so leicht, denn hier gibt es Abschnitte, die einem Bebauungsplan zugrunde liegen und welche, die als sogenanntes Paragraph-34-Gebiet gelten. Hier gelten andere Grundlagen der Berechnung.“ Der Unterschied liegt im wesentlichen darin, welche tatsächliche Quadratmeterzahl in die Berechnung eingeht. Bei Gebieten, die einem Bebauungsplan unterliegen, ist das relativ einfach, hier gehen die Grundstücke in kompletter Größe in die Berechnung ein. Anders ist das bei Grundstücken der Gebiets nach Paragraph-34. Hier wird nach hinten heraus eine 40-Meter-Linie gezogen. Das Stück, das in der Länge über diese Linie hinaus ragt, wird nicht mit in die Berechnung eingezogen. „Es sei denn, auch dieser Teil des Grundstücks ist bebaut, zum Beispiel mit Garagen oder einem Gartenhaus. Dann wiederum wird die Grundstückgrenze erst dort festgesetzt, wo die Nutzung endet.“ Doch das ist nicht der einzige Faktor, der bei der Berechnung berücksichtigt wird. Ebenso spielt die Geschossigkeit eine Rolle oder aber, ob das Grundstück gewerblich genutzt wird. Je nach Geschossigkeit kommen Multiplikatoren hinzu, ebenso als Gewerbezulage.
 

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Winfried Helsper berichtet den Bürgern über den aktuellen Planungsstand und nahm Kritik und Anregungen auf.
Foto: Gabriele Knafla

„So errechnen wir die Kosten pro Quadratmeter. Unsere Überschlagsrechnung zeigt, dass diese Kosten sich auf ca. 13 Euro pro Quadratmeter belaufen. Allerdings kann das nur ein Anhaltspunkt sein, denn man muss wirklich jeden Fall einzeln betrachten und genau berechnen“, sagt Thorsten Gathmann. Die Beispielrechnungen hätten aber gezeigt, dass die 13 Euro ein guter Richtwert seien. Übrigens, auch das Grundstück, auf dem die Grundschule Grafenwald steht, wird nach diesem Verfahren berechnet. „Das Schulgelände wird wie jedes private Gelände auch berechnet. Die Kosten dafür hat die Stadt zu tragen, sie werden nicht auf die übrigen Anwohner umgelegt“, sagt Thorsten Gathmann. Somit verringert sich der Bürgeranteil. Der Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen betont außerdem, dass die Zahlungen der Bürger erst nach der Maßnahme erfolgen müssen. „Erst, wenn der Ausbau der Schneiderstraße abgeschlossen ist, beginnen wir mit den Berechnungen und wenn diese abgeschlossen sind, werden erst die Rechnungen gestellt.“ In Sonderfällen kann es dabei auch zu Stundungen kommen, Grund dafür können soziale Faktoren sein. „Das wird aber je nach Einzelfall entschieden.“ gk

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