Schermbeck - Im Jahr 2018 ändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen, die Verbraucher betreffen. Riester-Sparer und Hartz IV-Bezieher, Rentner sowie Trennungskinder: Unterm Strich bringt das Jahr 2018 für fast alle mehr Geld. Ein Plus von zwei Euro winkt beim Kindergeld. Was sich sonst noch ändert, haben wir für Sie zusammengestellt.
Thema: Steuern
Neue Berechnung der Kfz-Steuer ab September
Wer ein neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun: Denn durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer danach möglicherweise höher aus.
Steuerlich mehr absetzbar
Ob Blaumann oder Aktentasche, Wasserwaage oder PC: Wer als Arbeitnehmer „Arbeitsmittel“ kauft, kann dafür bislang bis zu einem Wert von 410 Euro netto den Sofortabzug bei der Steuer als geringwertige Güter (GWG) geltend machen. Zum 1. Januar 2018 hebt der Gesetzgeber die Grenzen für GWG nun an: Der neue Wert beträgt dann 800 Euro.

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Thema: Geld
Echtzeitüberweisung in der Eurozone
Neuerungen gibt es ebenfalls im Finanzsektor: etwa Echtzeitüberweisungen in der Eurozone. Ab November 2018 werden nach den Vorgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein. Ob Geschäfts- oder Privatkunden Überweisungen im Inland oder europäischen Ausland vornehmen: Geldbeträge sollen beim „Instant Payment“ dann innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Und das an 365 Tagen im Jahr. Der Auftrag für den Blitztransfer wird per Onlinebanking oder mit einer Smartphone-App erteilt.
500er-Banknote: Ausgabe eingestellt
Wer die Euro-Banknote mit dem größten Wert noch in die Hände bekommen will, muss sich sputen: Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, dass die Ausgabe der 500er-Scheine gegen Ende 2018 eingestellt wird. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben jedoch weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, das im Handel akzeptiert werden muss. Das „Auslaufmodell“ der 500er-Noten behält für einen unbegrenzten Zeitraum seinen Wert.
Themen: Bauen & Energie
Verbesserter Schutz für Bauherren
Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab Januar ein solides rechtliches Fundament: detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht sind dabei tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.
Energiesparen
Lüftungsanlagen müssen ab 1. Januar 2018 sparsamer und leiser werden. Zulässig sind dann nur noch neue Geräte der Effizienzklassen A+ bis D. Die Klassen E bis G entfallen. Und auch energiefressende elektrische Heizlüfter und -strahler trifft der Bannstrahl: Sie dürfen nur noch in den Handel, wenn sie Mindestanforderungen an Effizienz und Stickstoffausstoß erfüllen. Für Geräte, die feste Brennstoffe wie Holz verwenden, gelten noch keine solchen Vorgaben. Unabhängig vom Brennstoff gibt es aber ein Effizienzlabel: Die schlechteste Klasse darauf ist „G“, die beste „A++“.
Heizen mit erneuerbaren Energien: erst Antrag, dann Zuschuss
Antrag zuerst – so heißt es ab 1. Januar 2018 für alle, die sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Förderzuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien sichern wollen. Bislang kann der Förderantrag bei dem Amt mit Sitz in Eschborn noch eingereicht werden, wenn Solar- oder Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Pelletheizung bereits in Betrieb sind; künftig muss der Antrag beim Bundesamt vorliegen, bevor der Auftrag erteilt wird. Andernfalls werden keine Fördergelder gezahlt. Zulässig ist es jedoch weiterhin, die Anlage zu planen, bevor der Antrag auf Zuschuss gestellt wird.

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Themen: Internet & Fernsehen
Streaming ab März überall in der EU verfügbar
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Bisher verhinderte dies der Einsatz von Ländersperren (Geoblocking). „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ – mit dieser Meldung wurde bisher oft konfrontiert, wer Serien, Filme oder Fußballübertragungen der kostenpflichtigen Streaming-Anbieter wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome auch im Urlaub sehen wollte. Anhand der genutzten IP-Adresse erkennen Anbieter, dass sich ein deutscher Kunde etwa in Italien aufhält. Wenn dieser das nur für den deutschen Markt lizenzierte Angebot dann dort abruft, verhindert die Geoblocking-Technik, dass etwa das Bundesligaspiel auch am Strand von Rimini auf Smartphone oder Tablet gesehen werden kann. Die bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedete sogenannte Portabilitätsverordnung machte den Weg fürs „Streamen ohne EU-Grenzen“ nun frei: Zwar änderten die Abgeordneten das Urheberrecht nicht, aber sie formulierten für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei „vorübergehenden Aufenthalten“ im EU-Ausland das Streamen als „Nutzung im Wohnsitzland“ gilt. Dabei müssen die Anbieter Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen so anbieten, wie es Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz möglich wäre. Um überprüfen zu können, wo sich die Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder -verlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern und IP-Adressen von Rechnern anfordern. Die neuen Regelungen gelten nur für kostenpflichtige Inhalte; gratis im Netz abrufbare Inhalte wie etwa die Mediatheken der Sendeanstalten sind von der neuen Verordnung zum grenzenlosen Streamen nicht erfasst.
Themen: Einkommen & Abgaben
Finanzielles Plus für Eltern
Ab Januar 2018 wird das Kindergeld um 2 Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro pro Monat.
Kindergeld: Kürzere Fristen für rückwirkende Anträge
Bei Kindergeldanträgen, die ab Januar 2018 eingehen, wird Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate gezahlt. Bisher war eine rückwirkende Zahlung bis zu vier Jahren möglich.
Mindestlohn: Aus für abweichende Tarifverträge
Der Mindestlohn beträgt 2018 weiterhin 8,84 Euro pro Stunde. Während bis zum Ende 2017 noch tarifvertragliche Abweichungen vom Mindestlohn (etwa auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) erlaubt waren, ist damit ab Januar 2018 Schluss: Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig. Den Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer, außer Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten. Auch Auszubildende sowie alle, die verpflichtend ein Praktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten leisten, haben keinen Anspruch.
Renten steigen
Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2018 sollen die Renten im Westen um 3,09 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2017 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Der sogenannte Eckrentner mit 45 Jahren Beitragszeit würde monatlich 43 Euro mehr an Rente bekommen. Die Rentenanpassung 2018 entscheidet sich endgültig wieder im nächsten Frühjahr, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen. Die gute Konjunktur mit gestiegenen Löhnen und die erfreuliche Beschäftigungslage sind Grund für die positive Entwicklung der Rentenfinanzen.

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Thema: Recht
Mutterschutz für Schülerinnen & Studentinnen
Ab dem 1. Januar 2018 genießen auch Schülerinnen und Studentinnen sowie Praktikantinnen Mutterschutz. Sie werden in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit und können selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtseminare und Prüfungen absolvieren. Auch die Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes oder Entwicklungshelferinnen werden künftig zum Kreis derer gehören, die Schutz genießen. So sieht es das renovierte Gesetz zum Mutterschutz vor. Bislang gilt er nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen beziehungsweise einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen.
Thema: Reise
Pauschalreiserecht
Wer 2018 verreisen möchte, sollte die Neuerungen des Pauschalreiserechts kennen: Ab 1. Juli 2018 in Kraft, bringt es einerseits mehr Klarheit und Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen in Online-Portalen und Reisebüros. Andererseits hat es auch Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Nach jetzigem Recht ist es verboten, den Reisepreis für Reisen, die nicht mehr als vier Monate vor Reisebeginn gebucht wurden, nachträglich anzuheben. Künftig können sich auch kurzfristiger gebuchte Reisen im Nachhinein verteuern, wenn dies bis zum 20. Tag vor Reiseantritt mitgeteilt wird. kb