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Grillen im Grünen

Diese Spielregeln sollten Sie auf den öffentlichen Grillplätzen beachten

Gladbeck - Ein sonniges Wochenende steht vor der Tür – und damit auch der Drang ins Grüne, um dort vielleicht mit Verwandten oder Freunden dem Grillvergnügen nachzukommen. Die Stadt Gladbeck weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf einige wichtige Regeln hin, die dabei einzuhalten sind:

Insgesamt zwei feste Grillplätze stellt die Stadt Gladbeck im Wittringer Wald zur Verfügung. Dorthin kann der eigene Grill mitgebracht oder es können die fest installierten Feuerstellen genutzt werden. Der eigene Grill darf nur auf den eigens dafür eingerichteten gepflasterten Flächen aufgestellt werden. Verwendet werden dürfen nur Standgrills, die einen ausreichenden Abstand zum Boden haben. Einweggrills sind grundsätzlich nicht gestattet. Andere Nutzer der Anlage oder Anlieger dürfen nicht durch übermäßige Rauchentwicklung beeinträchtigt werden. Sämtliche Abfälle, auch die Grillkohle, müssen anschließend sachgerecht in die extra hierfür bereitgestellten Abfallbehälter entsorgt oder bei vollen „Tonnen“ wieder mit nach Hause genommen werden.
Nach der städtischen Grünflächen­satzung ausdrücklich verboten ist das Aufstellen von Grills auf den öffentlichen Grünflächen, auch auf den Wiesen um die Grillstationen in Wittringen herum. Hier kann das Grillvergnügen sonst zur teuren Angelegenheit werden. 35 bis 55 Euro werden für eine Verwarnung fällig. Das Verbot gilt für sämtliche Grünflächen in Gladbeck, so auch im Nordpark, Südpark und auf dem Jovyplatz.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Anfahren und Abstellen von Fahrzeugen an der Grillstation in Wittringen. Widerrechtliches Parken wird mit einem Bußgeld bestraft. Die Stadt weist auch auf das ausreichende Parkangebot rund um den Wittringer Wald hin: 350 gebührenfreie Parkplätze an der Bohmertstraße (Tennishalle) und weitere an der Bohmert-/Ellinghorster Straße in der Nähe des Hotels Van der Valk stehen zur Verfügung. Von hieraus ist die Grillstation fußläufig schnell und problemlos zu erreichen.
Der Kommunale Ordnungsdienst sowie die Polizei werden die Einhaltung der Regeln an den bevorstehenden sonnigen Wochenenden verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

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