Im Ernstfall gut versorgt

Betreuung in Gladbeck bietet Informationen

Gladbeck - „Die Patienten müssen klar definieren, welchemedizinischen Maßnahmen und Behandlungen sie im Falle eines Unfalls, einerschweren Erkrankung oder an ihrem Lebensende wünschen“, sagt Dr. TheodorBlobel, stellvertretender Sprecher der Gladbecker Ärzteschaft.
Um Aufklärung über die verschiedenen Möglichkeiten einer so genanntenPatientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht zu bieten, lud die Arbeitsgemeinschaft „Betreuungen in Gladbeck“ am 9.Oktober zur Informationsveranstaltung in die Halle der Stadtsparkasse ein. „Wirstellen immer wieder fest, dass es Unsicherheiten bei dem Thema Vorsorgebedarfgibt“, sagt Wolfgang Klippert vom städtischen Betreuungsverein. Gerade ältereMenschen stellen sich die Frage, wer sie im Falle einer schweren Erkrankungvertreten darf. „Den Automatismus, dass Eheleute untereinander oder erwachseneKinder für ihre Eltern eine Regelung herbeiführen können, gibt es inDeutschland nicht“, erklärt Wolfgang Klippert. Mit der Erteilung einerVollmacht kann daher schon im Vorfeld Vorsorge geleistet werden. „Wer keineVollmacht erteilen möchte, hat die Möglichkeit im Falle einer Betreuung einenBetreuer fest zulegen.“ Ergänzt werden können diese Regelungen durch eine sogenannte Patientenverfügung.

In dieser wirdfestgelegt, welche behandelnden Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einerschweren Erkrankung greifen sollen. „Diese Wünsche sollten auf jeden Fall vorabmit dem Hausarzt abgestimmt sein“, weiß Dr. Theodor Blobel, „dieser kann überChancen und Risiken aufklären und detailliert die Anliegen der Patientenfestlegen.“ Wichtig ist es, eine Patientenverfügung schon in jungen Jahren undvor allem bei festzulegen. „Zudem sollte die Festlegung handschriftlicherfolgen, damit es später keinen Zweifel an der Echtheit gibt“, empfiehlt Hans-Werner Röhlig,zuständiger Richter des Vormundschaftsgerichts Gladbeck. Eine notarielle Beglaubigung ist nichtnötig, allerdings befürwortet sowohl der Jurist, als auch der Mediziner eineErneuerung der Patientenverfügung und zwar alle zwei Jahre oder zu mindestdann, wenn sich die Lebensumstände einschneidend ändern.

Für alle, die sichüber das Thema Patientenverfügung informieren möchten, bietet dieArbeitsgemeinschaft „Betreuungen in Gladbeck“ täglich Beratungstermine an:

Montag: 8.30 Uhr-12.00 Uhr, 13.30 Uhr-15.30 Uhr in der BetreuungsstelleGladbeck, Wilhelmstr.8, Tel.: (02043)-992695

Dienstag: 9.00 Uhr-11.00 Uhr beim Sozialdienst kath. Frauen e.V., Kirchstraße5-7, Tel: (02043)-279131 und 14.00 Uhr-16.00 Uhr beim Evangl. Betreuungsvereine.V., Humboldtstraße 13, Tel.: (02043)-279314

Mittwoch: 8.30 Uhr-12.00 Uhr und 13.30 Uhr-15.30 Uhr, Betreuungsstelle Gladbeck Donnerstag: 9.00 Uhr-11.00 Uhr Evangl.Betreuungsverein e.V. und 15.00 Uhr-17.00 Uhr Sozialdienst kath. Frauen e.V.

Freitag: 8.30 Uhr-12.00 Uhr, Betreuungsstelle Gladbeck

Termine könnentelefonisch vereinbart werden. Des Weiteren bietet die Gladbecker VHS am 6.November einen Vortrag zum Thema „Patientenverfügung“ an. Unter dem Titel„Patienten entscheiden über Würde am Lebensende“ laden die ReferentenHeinz-Günther Meiwes und Wolfgang Klipper in die Städtische Galerie imRathauspark von 18.00 bis 19.30 Uhr ein.



(November 2007)

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