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Neues Beratungsangebot bei der Caritas

Der Caritasverband gibt individuelle Hilfestellung zum Pflegestärkungsgesetz II – Expertin klärt über Veränderungen auf

Gladbeck - Seit 2016 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und mit ihm der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ein neues Begutachtungsverfahren und die Änderung der von den Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge sind seit dem 1. Januar 2017 wirksam. Fragen rund um das neue Gesetz beantwortet der Caritasverband ab sofort im Rahmen seines neuen Beratungsangebotes.

„Das Gesetz bringt für viele Betroffene positive Ver­änderungen mit sich, ist aber auch sehr komplex“, fasst Heribert Koch, Abteilungsleitung Senioren und Pflege des Caritasverbandes Gladbeck, zusammen. „Nach einem Informationsabend zu den anstehenden Veränderungen haben wir festgestellt, dass der individuelle Bera­tungsbedarf sehr hoch ist“, führt Koch weiter aus. Daher wird der Caritasverband ab sofort jeden Mittwoch von 12 bis 14 Uhr und nach individueller Vereinbarung eine Sprechstunde im Johannes-van-Acken-Haus an der Rentforter Straße 30 anbieten.
„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll die Individualität in der Pflege stärken und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen weitestgehend erhalten“, erläutert Gabriele Holtkamp-Buchholz, Stabsstelle Netzwerkarbeit Senioren und Pflegedienste. Sie wird die Beratung durchführen. „Die Gesamtsituation, in der sich der Mensch befindet, soll mehr berücksichtigt werden.“ So werde beispielsweise die Pflegebedürftigkeit nicht mehr danach bemessen, wie viele Minuten Hilfe notwendig sind, stattdessen werde der Grad der Selbstständigkeit gemessen.
„Bei den neuen Begutachtungsverfahren setzt die Unterstützung deutlich früher an“, erklärt Gabriele Holtkamp-Buchholz. Durch die frühe Unterstützung sollen Menschen länger selbstständig bleiben und länger ambulant betreut werden können. „Eine individuelle Beratung ist auf Grund der großen Relevanz für das Begutachtungsergebnis sehr hilfreich“, weiß die Expertin.
Das bestätigt auch Ingrid Hollmann. Sie pflegt seit einigen Jahren ihren Mann. „Das ganze Thema ist sehr komplex. Die Summen haben sich geändert, es ergeben sich Guthaben und man versteht gar nicht, was einem eigentlich alles aus welchem Topf zur Verfügung steht und wie man das am besten einsetzen kann.“ Zudem sei man auch mit der dahinterstehenden Bürokratie nicht vertraut. „Die Beratung hat mir die für mich und meinen Mann passenden Wege aufgezeigt.“ kb


Beratungskontakt:
Gabriele Holtkamp-Buchholz
Senioren und Pflegedienste – Stabsstelle Netzwerkarbeit
Telefonnummer: (02043) 373 454
E-Mail: gabriele.holtkamp-buchholz@caritas-gladbeck.de

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