Gladbeck
Foto: MabelAmber/Pixabay

Baumfällungen im Buerschen Wald sind zwingend notwendig

Rund 80 Bäume, Buchen und vereinzelte Eichen, sind von den Fällarbeiten betroffen

Gladbeck -

Die externe gutachterliche Stellungnahme bestätigt die Expertenmeinung des ZBG: Die umfangreichen Holzeinschlagsarbeiten im Randbereich des Buerschen Waldes sind aus Verkehrssicherungsgründen zwingend erforderlich. Die Maßnahme betrifft wie bereits angekündigt rund 80 Bäume, dabei handelt es sich um Buchen und vereinzelte Eichen. Mit den Fällarbeiten soll nun kurzfristig begonnen werden.

„Die Sicherheit der Bürger:innen steht bei dieser Maßnahme klar im Vordergrund. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber auch das zusätzliche externe Gutachten bestätigt die fachliche Einschätzung des ZBG und damit die zwingende Notwendigkeit der Fällungen“, sagt Bürgermeisterin Bettina Weist.

Gefahr für Besucher

Im nördlichen Grenzbereich zur Bebauung am Bloomsweg / Ludwig-Bette-Weg kommt es im Buerschen Wald immer wieder zu Astausbrüchen, die eine Gefahr für Bewohner und Besucher des Waldes darstellen und auch in Zukunft noch verstärkter zu erwarten sind. Der ZBG hat den Bestand seit 2018 intensiv beobachtet und in den vergangenen Jahren bereits unterschiedliche Pflegemaßnahmen zum Erhalt durchgeführt. „Der Gefahrenlage ist jedoch mit reinen Pflegemaßnahmen nicht mehr Herr zu werden, dies zeigt die besondere Häufung von Schadensfällen“, betont ZBG-Betriebsleiter René Hilgner. Aufgrund dieser Entwicklung und nach Abwägung der ausgehenden Risiken und der Gefahr möglicher Sach- und Personenschäden müssen diese Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden.

Dieses Vorgehen bestätigt nun auch das externe Gutachten, das Bürgermeisterin Bettina Weist im Zuge größtmöglicher Transparenz in Auftrag gegeben hatte: „Der Gutachter hält den geplanten Einschlag (...) aus Gründen der Verkehrssicherheit für richtig. Die meisten für die Fällung vorgesehenen Bäume sind krank, wodurch ein großes Verkehrsrisiko besteht. Einzelne Bäume, die noch in einem besseren Zustand sind, stehen zu lassen, ist nicht empfehlenswert, da deren Standsicherheit nicht gegeben ist“, lautet das Fazit des Sachverständigen.

Nachpflanzungen

Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahme werden überwiegend blühende und bienenfreundliche Sträucher, wie Rotdorn, Schwarzdorn, Hartriegel oder Pfaffenhütchen, und kleinkronige Bäume nachgepflanzt. „So kann sich in Zukunft ein abgestufter und aufgrund des Artenreichtums ökologisch wertvoller Waldrand entwickeln“, stellt René Hilgner in Aussicht

Quelle: Stadt Gladbeck

Zurück