Wir nehmen die Bedenken der Anwohner ernst. Auch uns fällt es nicht leicht, eine so große Zahl alter Bäume zu fällen. Über allem steht aber die Verkehrsicherungspflicht. Ich nehme die Bitte der Bürgerschaft im Sinne der Transparenz aber auf, wir werden vor Beginn der Fällarbeiten noch ein weiteres externes Gutachten einholen, um eine weitere Fachmeinung einzuholen“, erklärt Bürgermeisterin Bettina Weist. Zweifel an der Maßnahme bestehen hingegen nicht. „Wir zweifeln keineswegs an der Expertise des ZBG – wir vertrauen hier dem fachmännischen Urteil unserer Kollegen“, so die Bürgermeisterin weiter.
Verkehrssicherung
Die Fällung der Bäume ist aus Verkehrssicherungsgründen notwendig, da immer wieder Äste absterben und ausbrechen. Diese fallen dann auf die Spazierwege oder in die Gärten des angrenzenden Wohngebietes und gefährden die Menschen, die sich dort aufhalten. Darüber wurde der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 20. November 2023 informiert. Die Fällarbeiten sollten aufgrund des Vogelschutzes bis Ende Februar abgeschlossen sein. Sollte dies bis dahin nicht möglich sein, so ist eine Sperrung des Bereiches und der Wege bis in den Herbst denkbar. Nach erfolgter Fällung soll der Wald wieder aufgeforstet werden: Sträucher (Rotdorn, Schwarzdorn, Hartriegel und Pfaffenhütchen) und kleinkronige Bäume (Feldahorn) werden durch den ZBG nachgepflanzt, so dass sich ein abgestufter und aufgrund des Artenreichtums ökologisch wertvoller Waldrand entwickeln kann