Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten, wobei die Maßnahmen bis März 2022 abgeschlossen sein müssen. Um den Finanzbedarf zu erfassen, bittet die Stadt Gladbeck, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die im kommenden Jahr ihr Gebäude begrünen und entsprechende Förderungen erhalten möchten, sich bis zum 15. Januar 2021 bei der Umweltabteilung zu melden. Neben der Größe der zu begrünenden Fläche werden Adresse und Baujahr des Gebäudes benötigt (das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein). Zudem können gerne Kontaktdaten hinterlegt werden, sodass sich die Umweltabteilung bei Interessierten meldet, sobald das Land über die Förderung entschieden hat und entsprechende Förderanträge bei der Stadt gestellt werden können. Die Abfrage stellt lediglich eine Interessensabfrage dar und ist mit keinen Verpflichtungen beider Seiten verbunden. Sie dient lediglich dazu, eine entsprechende Fördergesamtsumme abzuschätzen.
Für Interessensbekundungen und allgemeine Rückfragen steht die Expertise der Innovation City der Umweltabteilung der Stadt Gladbeck zur Verfügung.