Der Integrationsrat kann Veranstaltungen und Projekte fördern, die einen Beitrag zu einem gleichberechtigten Zusammenleben der deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung in Gladbeck leisten. Dazu gibt es spezielle Richtlinien, in denen die Voraussetzungen, das Förderverfahren sowie Regelungen zum Verwendungsnachweis der bewilligten Mittel festgelegt wurden.
Die Richtlinien, der Förderantrag sowie das Muster eines Verwendungsnachweises stehen auf der Homepage der Stadt Gladbeck auf www.gladbeck.de unter „Familie & Bildung > Integration > Integrationsrat“ zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es diese Unterlagen auch bei der Geschäftsstelle des Integrationsrates im Neuen Rathaus (Zimmer 059). Es ist zu beachten, dass seit dem Jahr 2023 neue Richtlinien gelten.
Anträge für das Jahr 2024 müssen bis spätestens 31. Januar 2024 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, damit sie rechtzeitig im Integrationsrat erörtert werden können.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen Doris Foerster (Tel. 99-2496), und Sabine Böger (Tel. 99-2639) in der Geschäftsstelle des Integrationsrates telefonisch zur Verfügung