Gladbeck
Die Stadt Gladbeck verschärft die Maskenpflicht in Freizeitanlagen und in der Innenstadt aufgrund der immer noch hohen Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie
Die Stadtverwaltung Gladbeck verschärft die Maskenpflicht.Foto: Mika Baumeister / Unsplash

Stadt Gladbeck verschärft die Maskenpflicht

Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen hat Landrat Bodo Kimpel eine Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen unterzeichnet

Gladbeck -

Laut der Allgemeinverfügung besteht nun in weiten Teilen von Freizeitanlagen sowie in zusätzlichen Teilen der Innenstadt die Maskenpflicht. Die Neuerungen zum Schutz vor Corona-Infektionen haben wir hier für Sie:

Ab sofort gilt die Maskenpflicht in der Gladbecker Innenstadt in den Bereichen:

  • Auf der Humboldtstraße zwischen den Kreisverkehren Postallee und Buersche Straße
  • Auf der Rentforter Straße bis zum Krankenhaus
  • Auf der Barbarastraße
  • Auf der Horster Straße von der Wilhelmstraße bis zum Festplatz
  • Auf der Bottroper Straße bis zur Kreuzung Sandstraße
  • Auf der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Wilhelmstraße

Zusätzlich gilt in den folgenden Fußgängerzonen die Maskenpflicht:

  • Horster Straße bis Wilhelmstraße
  • Hochstraße
  • Goethestraße
  • Goetheplatz
  • Lambertistraße im Bereich der Fußgängerzone
  • Marktplatz
  • Kolpingstraße
  • Willy-Brandt-Platz
  • und die Marktplätze in Zweckel und Rosenhügel während des Wochenmarktes

Samstags, sonntags und an Feiertagen gilt in diesen Freizeitanlagen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher:

  • Auf den beiden großen Parkplätzen des Nord- und Südparks
  • Im gesamten Bereich der Parkanlagen des Nord- und Südparks
  • Auf der Marathonbahn (Ringallee) in Wittringen

Quelle: Pressestelle Stadt Gladbeck

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