Ab sofort gilt die Maskenpflicht in der Gladbecker Innenstadt in den Bereichen:
- Auf der Humboldtstraße zwischen den Kreisverkehren Postallee und Buersche Straße
- Auf der Rentforter Straße bis zum Krankenhaus
- Auf der Barbarastraße
- Auf der Horster Straße von der Wilhelmstraße bis zum Festplatz
- Auf der Bottroper Straße bis zur Kreuzung Sandstraße
- Auf der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Wilhelmstraße
Zusätzlich gilt in den folgenden Fußgängerzonen die Maskenpflicht:
- Horster Straße bis Wilhelmstraße
- Hochstraße
- Goethestraße
- Goetheplatz
- Lambertistraße im Bereich der Fußgängerzone
- Marktplatz
- Kolpingstraße
- Willy-Brandt-Platz
- und die Marktplätze in Zweckel und Rosenhügel während des Wochenmarktes
Samstags, sonntags und an Feiertagen gilt in diesen Freizeitanlagen zwischen 10 und 17 Uhr eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher:
- Auf den beiden großen Parkplätzen des Nord- und Südparks
- Im gesamten Bereich der Parkanlagen des Nord- und Südparks
- Auf der Marathonbahn (Ringallee) in Wittringen