"Die Nachricht über die geplante Schließung des INEOS-Werkes war zweifellos einer der
schwersten Momente dieses Jahres“, so Bürgermeisterin Weist. „Sie hat viele Menschen tief
verunsichert und trifft nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern ganze Familien. Umso
wichtiger ist es mir, im direkten Austausch zu bleiben und jede Möglichkeit auszuloten, die
dem Standort eine Perspektive geben kann.“
Erhalt ist Ziel
Die Stadt Gladbeck bedauert die angekündigte Stilllegung des INEOS-Standortes zutiefst.
Vorrangiges Ziel bleibt weiterhin der Erhalt des Werkes. Gleichzeitig ist sich die Stadt ihres
begrenzten Einflussbereiches bewusst. „Als Kommune haben wir nur eingeschränkte
Handlungsmöglichkeiten“, so die Bürgermeisterin. „Deshalb sind vor allem Land, Bund und
auch die Europäische Union gefordert, die Rahmenbedingungen für die chemische Industrie
deutlich und nachhaltig zu verbessern.“
Nach derzeitigem Stand ist eine Fortführung der Produktion bis Ende 2027 vorgesehen, mit
einer anschließenden Stilllegung im Jahr 2028. Sollte diese Entscheidung des INEOS-Konzerns
umgesetzt werden, rückt für die Stadtverwaltung eine geordnete und sozial verantwortliche
Abwicklung des Werksbetriebes in den Fokus. Dabei steht die Unterstützung der
Beschäftigten ebenso im Mittelpunkt wie größtmögliche Transparenz über die weiteren
Schritte.
„Wir haben den Kampf um den Standort noch nicht aufgegeben“, betont Bürgermeisterin
Bettina Weist, die in den vergangenen Wochen auch im engen Austausch mit dem
Betriebsrat und den Gewerkschaften stand. Unter anderem tauschte die Bürgermeisterin sich auch in einem Telefonat mit Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft IGBCE und Präsident des europäischen Verbunds der Industriegewerkschaften IndustriAll Europe, aus.
„Mit der gemeinsamen Resolution des Rates haben wir deutlich gemacht, dass die
Lokalpolitik geschlossen hinter den Beschäftigten steht. Darüber hinaus habe ich mich
persönlich bei Bund, Land und gegenüber der Unternehmensführung dafür eingesetzt, dass
intensiv nach Perspektiven für den Standort gesucht wird.“
Ordnungsgemäßer Zustand des Grundstückes nach Abzug
Die formelle Stilllegung eines Chemiewerks erfolgt durch eine Anzeige des Betreibers bei der
Bezirksregierung Münster nach § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der
Betreiber muss dabei unter anderem nachweisen, dass das Grundstück in einen
ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird, keine schädlichen Umwelteinwirkungen bestehen
und keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit ausgehen. Zudem
sind die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher Abfälle sowie entsprechende Gutachten
und Nachweise erforderlich. Fragen zu bestehenden Altlasten auf dem Werksgelände liegen
in der Zuständigkeit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen. Das
Umweltamt der Stadt Gladbeck ist in die Gespräche zur Altlastenbearbeitung vollumfänglich
eingebunden.
Sollte es zu einer Stilllegung kommen, wird die Stadt Gladbeck den weiteren
Entwicklungsprozess aktiv gestalten. Dazu gehören insbesondere Fragen der zukünftigen
Flächennutzung, der städtebaulichen Entwicklung sowie der Altlastenbearbeitung. Die
politischen Gremien und die Öffentlichkeit sollen dabei konsequent eingebunden werden.
„Unser Ziel bleibt eine bestmögliche Lösung im Interesse der Beschäftigten, der
Anwohnerinnen und Anwohner und einer nachhaltigen, positiven Entwicklung unserer Stadt“,
so Bettina Weist abschließend. „Dafür arbeiten wir weiterhin eng mit allen beteiligten
Akteuren zusammen – von der Unternehmensleitung über die Gewerkschaften bis hin zur
Bezirksregierung Münster und weiteren zuständigen Stellen.“