Gladbeck
Foto: Mariana Anatoneag auf Pixabay

Stelle einer Schiedsperson zu besetzen

Menschenkenntnis und Verständnis sind die Grundvoraussetzung als Streitschlichter

Gladbeck -

Die Stadt Gladbeck sucht interessierte Personen, die bereit sind, die ehrenamtliche Funktion einer Schiedsperson in Gladbeck-Mitte/ Ellinghorst (Schiedsamtsbezirk II) auszuüben.

Diese Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte bei Strafsachen – zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld sowie nachbarschaftliche Belange können durch
eine Schiedsperson unbürokratisch beigelegt werden.

Menschenkenntnis und Verständnis

Um zerstrittene Parteien zu einigen und den sozialen Frieden unter ihnen wieder herzustellen, sollten die Bewerber Menschenkenntnis und Verständnis mitbringen. Die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse werden durch Aus- und Fortbildung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) vermittelt. Die Kosten hierfür werden, wie auch die Sachkosten, zu denen insbesondere eine Amtsraum- und Fallentschädigung gehören, von der Stadt Gladbeck getragen.

Migrationshintergrund erwünscht

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Gladbeck für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Gladbeck-Mitte/ Ellinghorst wohnen. Bewerbungen können bis zum 13. November an Bürgermeisterin Bettina Weist, Büro der Bürgermeisterin, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei Julia Zimmermann unter 02043/ 99-2234.

Quelle: Stadt Gladbeck

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