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Tipps für den richtigen Sparkurs im Haushalt

Wer tatsächlich Geld sparen will, muss aktiv die Belastungen für die heimische Haushaltskasse senken

„Dieses Jahr wird alles anders!“ Manch einer wundert sich, wie schnell er doch die motivierten Reden aus der Silvesternacht im Januar schon wieder über Bord geworfen hat. Dabei wird 2012 – wenn man den „Experten“ glauben schenkt – vielleicht gar kein so leichtes Jahr. Der Staat muss sparen, die Kommunen haben kein Geld und auch der Otto-Normalverbraucher hat oft mit roten Zahlen im Haushaltsbuch zu kämpfen.

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Tanken geht ins Geld – Wer wirklich Geld sparen will, muss wohl oder übel die Fahrten reduzieren.

Steigende Strom-, Gas- und Benzinpreise begleiten den Verbraucher ebenso ins Neue Jahr wie gestiegene Kosten für Lebensmittel und andere Konsumartikel. Auf dem Gehaltszettel tut sich dagegen erst einmal wenig. Doch wie lässt sich für die private Haushaltskasse ein Sparkurs durchsetzen, ohne dass der Rest der Familie auf die Straße geht? Es sind gerade die vielen Fixkosten, die einen Sparkurs unflexibel machen.Miete, Schulden, Stromabschlag, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung,


Strom
Mit einem Anbieterwechsel lässt sich tatsächlich Geld sparen, da die regionalen Stromlieferanten oft sehr teuer sind. Doch genügt es nicht allein, ein paar Euro im Monat zu sparen. Wer mit vier Personen im Haushalt über dem Durchschnitt liegt, sollte sich Gedanken darüber machen, wie sich auf Dauer Kilowattstunden einsparen lassen. Angefangen bei energiesparenden Haushaltsgroßgeräten über Steckerleisten mit Schalter bis hin zu Energiesparleuchten – oft gibt es noch immer viele versteckte Stromfresser im Haus. Wer es genau wissen will, der sollte einmal einen Stromsparrechner im Internet anwerfen (z.B. unter www.stadtwerke-bochum.de). Wenn man sich erst einmal Gedanken darüber macht, wie oft man den 1.500 Watt Staubsauger in der Woche braucht, kommt der Spartrieb schon von ganz allein.

Auto
Das Auto öfter stehen lassen und die Brötchen mit dem Fahrrad holen. Fahrgemeinschaften gründen oder beim „Car Sharing“ mitmachen. Wenn ums eigene Auto kein Weg vorbeiführt, sollte man wenigstens Sprit sparender fahren. Allein der unnötige Ballast im Kofferraum und die Bereifung des Wagens können den Verbrauch in die Höhe treiben. Darüber hinaus sollte man niedertourig fahren, schnell schalten und vorausschauend fahren, das heißt, unnötiges Anfahren und Beschleunigen vermeiden. Bei längerem Warten an Ampel und Bahnübergang (mindestens zehn Sekunden) Motor abschalten.

Lebensmittel
Mit Einkaufsliste einkaufen. Nicht ständig auf Angebote schielen. Wer mehr kauft als er verbraucht, schmeißt automatisch mehr weg. Saisonales und regionales Obst und Gemüse ist entsprechend günstiger. Einen Nutzgartenabschnitt im eigenen Garten einrichten. Die Bewegung an der frischen Luft gibt es gratis dazu. Wer keinen Garten hat, kann sich ein Stück Gemüsegarten anpflanzen lassen. Diese Großstadtgärten werden immer beliebter.

Steuern & Finanzen
Die Bundesregierung hat für 2012 einige Steuererleichterungen auf den Weg gebracht, die für den Arbeitnehmer Entlastungen bringen sollen. So steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag, Kinderbeteuung soll leichter absetzbar sein und auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinken.

Versicherungen
Sich endlich mal durch die Ordner im Wohnzimmerschrank wühlen und uralte Versicherungspolicen prüfen, ist bei den meisten wohl ganz unten auf der Liste der guten Vorsätze. Doch lohnt der regelmäßige kritische Blick in die Akten, denn über die Jahre hat man bestimmt die ein oder andere Police abgeschlossen, die nicht unbedingt notwendig ist. Die Altersvorsorge dagegen ist über alle Maßen wichtig, schließlich wird unsere Gesellschaft im Zuge des demografischen Wandels immer älter. Die jungen Arbeitnehmer können das Rentensystem nicht allein finanzieren. Daher sollte man privat vorsorgen. Hier lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die betriebliche Altersvorsorge. js
 

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Neuerungen 2012
Der Gesetzgeber sorgt auch 2012 mit zahlreichen Neuerungen wieder einmal dafür, dass Steuerzahlern und Versicherten nicht langweilig wird

Rente mit 67
Es ist soweit, die Rente mit 67 startet schrittweise. Zum Beispiel muss ein 1947 geborener Arbeitnehmer nach seinem 65. Lebensjahr noch einen Monat länger arbeiten, um ohne Abzüge seine Rente beziehen zu können. Wer die Rente für das Jahr 2023 plant, muss die 66 Lebensjahre erreicht haben. Ab dem Jahrgang 1964 wird die volle Rente erst mit 67 ausgezahlt.

Rentenversicherung
Der Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung wurde zum Jahr 2012 gesenkt. Ab sofort gilt ein Beitragssatz von 19,6 Prozent, das sind 0,3 Prozentpunkte weniger als im vergangenen Jahr. Die Bundesregierung spricht von einer Entlastung in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Beitragsbemessungsgrenze
In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Diese Grenze gibt an, bis zu welchem Wert Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Es bleibt der Teil, der über dem Grenzbetrag von monatlich 5.600 Euro brutto (statt vorher 5.500 Euro) liegt, beitragsfrei.

Riester-Rente
Ab 2012 müssen alle Riester-Sparer einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Das bedeutet, dass nun auch Ehepartner, die zuvor keinen eigenen Beitrag geleistet haben, aber zulagenberechtigt sind, diesen jährlichen Mindestbeitrag zahlen müssen. Die so genannten Nullverträge werden also abgeschafft. Eine Nachzahlung eigener Beiträge ist zudem für alle Sparer möglich. Weitere Informationen werden die jeweiligen Riester-Versicherer an ihre Kunden weitergeben. Die neue Regelung gilt auch für die Rürup-Rente. Weil das Rentenalter auf 67 angehoben wurde, dürfen die Beiträge der Riester- und Rürup-Rente, wenn die Verträge ab 1. Januar 2012 geschlossen werden, nun erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Versicherungspflichtgrenze
Wer ein Jahreseinkommen von brutto 50.850 Euro bezieht, darf sich privat versichern. 2011 lag die so genannte Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung noch bei 49.500 Euro. Die Anhebung der Grenze macht die Bundesregierung von der Lohnzuwachsrate abhängig.

Versicherungstarife
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass sich die Höhe von Versicherungspolicen nicht mehr am Geschlecht orientieren darf. Versicherungen hatten oftmals von Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Kranken- oder private Rentenversicherungstarife verlangt. Männer kamen dagegen bei der Lebens- und Kfz-Versicherung besser weg. Dies ist spätestens ab Ende des Jahres 2012 nicht mehr zulässig.

Steuern
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro. Wer Werbungskosten absetzen will, muss bis zum einem Betrag von 1.000 Euro keine Belege mehr sammeln und somit seine Werbungskosten nicht einzeln Euro für Euro in der Steuererklärung nachweisen.

Kilometerpauschale
Wer seine Fahrt zur Arbeit mal mit dem PKW und mal mit dem öffentlichen Nahverkehr bestreitet, konnte bisher wählen, ob er die Tickets einzeln abrechnet oder auch die Kilometerpauschale von 30 Cent angibt. Die Neuerung sieht vor, dass der Steuerzahler sich nun vorab entscheidet, ob er nur die Pendlerpauschale für alle Fahrten in Anspruch nimmt oder die einzelnen Tickets absetzt.

Kfz-Steuer
Zum 1. Januar wurde die neue Kfz-Steuer eingeführt, die neben Hubraum und Kraftstoffart auch den CO2-Ausstoß berücksichtigt. Wer ein Auto, das mehr als 110 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahl zusätzlich zum Sockelbetrag zwei Euro mehr für jedes Gramm.

Kinderbetreuung
Mit der Steuererklärung 2012 können maximal 4.000 Euro im Jahr für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr abgesetzt werden. Die entsprechende Anlage „Kind“ wurde von drei auf zwei Seiten gekürzt. Ob man seine Kinder aus privaten oder beruflichen Gründen in eine Betreuung geben muss, spielt keine Rolle. Ein aufwendiger Nachweis von Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung ist nicht mehr nötig.

Kindergeld
Bisher mussten Eltern mit recht hohem bürokratischem Aufwand nachweisen, dass ihr volljähriges Kind in Ausbildung weniger als 8.004 Euro dazuverdient, damit das Kindergeld weiter ausgezahlt wird. Diese Nachweispflicht entfällt ab 2012. Bis zum 25. Lebensjahr wird das Kindergeld weiterbezahlt, wenn sich das Kind (Student oder Azubi) in einer Erstausbildung befindet. Hat das Kind nach der ersten Berufsausbildung eine zweite Ausbildung oder ein Anschlussstudium begonnen, gibt es nur noch Kindergeld wenn laut Regierung „die Kinder weiter für einen Beruf ausgebildet werden“ und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

Pflegestufen
Die Sätze der einzelnen Pflegestufen steigen gering an. Wer als Pflegebedürftiger von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, bekommt von der Pflegekasse ab sofort folgende Beträge: In der Pflegestufe I gibt es statt 440 Euro nun 450 Euro im Monat, in der Pflegstufe II statt 1.040 Euro nun 1.100 Euro im Monat und in der Pflegestufe III wird der Betrag von 1.510 Euro auf 1.550 Euro im Monat erhöht. Auch das Pflegegeld und Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind gestiegen.

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