Sperrstunde für die Gastronomie
Zwischen 23 und 6 Uhr gilt ab sofort eine Sperrzeit für die Gastronomie. In diesen sieben Stunden dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Dies gilt auch für Tankstellen, Kioske und andere, die in eben diesem Zeitraum keinen Alkohol verkaufen dürfen.
Deckelung von Veranstaltungen
Solange die Infektionszahlen die Marke von 50 überschreiten, gilt für Versammlungen und Veranstaltungen eine Maximalzahl von 100 Personen. Als Ausnahme gelten aber beispielsweise politische Veranstaltungen von Parteien, die der Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder weitere gesellige Veranstaltungen dürfen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Personen gefeiert werden.
Dazu kommt, dass sich im öffentlichen Raum und in Gastronomien nur noch fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen dürfen.
Erweiterte Maskenpflicht
Ab sofort muss der Mund-Nasenschutz auch im öffentlichen Raum, das heißt auch außerhalb von geschlossenen Räumen, Geschäften und Gastronomien, getragen werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen größere Menschenansammlungen erwartet werden.
Maskenpflicht in Feldhausen
Die gesamte Warner Allee, die Feldhauser Straße (von der Kreuzung Im Grund bis Köckenkamp), Im Mandel (von der Warner Allee bis abknickend zur Ecke Köckenkamp), Köckenkamp, Im Grund, Mesteroth (ab der Ecke Kolkacker bis zur Feldhauser Straße) und Lohbraucksweg (ab der Ecke Kolkacker bis zur Warner Allee).
Maskenpflicht in Kirchhellen
Hier gilt die Mund-Nasenschutzpflicht im gesamten Dorfkern-Bereich innerhalb der Grenzen Oberhofstraße, Hauptstraße und Schulze-Delitzsch-Straße.