Kirchhellen
Wer sich nicht um die Hinterlassenschaften der Vierbeiner kümmert, wird in Zukunft zur Kasse gebeten.Foto: Pixabay

Das kann teuer werden: Worauf Hundehalter jetzt unbedingt achten müssen

Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden sind vielerorts ein Ärgernis - Bei entsprechenden Vergehen bittet die Stadt Bottrop jetzt zur Kasse

Kirchhellen -

Wer selber schon versehentlich in Hundekot tritt, der weiß, wie wütend eine solche Sauerei macht. Fährt man auf Gehwegen mit einem Kinderwagen, Rollator oder gar Rollstuhl hinüber, ist der Ärger noch größer. Warum manche Hundehalter dennoch keine Beutel zum „Gassigang“ mit dem Vierbeiner mitbringen, bleibt unverständlich.

Jetzt hat die Stadtverwaltung höhere Verwarngelder angesetzt, die bei einem Vergehen durch das Ordnungsamt kommuniziert werden. Mit Ratsbeschluss vom 19. November 2024 wurde die neue Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Welche Vergehen jetzt stärker geahndet werden und was die Hundehalter dazu sagen.

Es wird teurer

Mit der Veröffentlichung am 22. November 2024 ist die neue Verordnung am 30. November 2024 in Kraft getreten. Im Dezember wurden bereits durch das Ordnungsamt vermehrt die Grünanlagen im Stadtgebiet kontrolliert, um die Hundehalter über die Verpflichtung des Mitführens von Hundekotbeuteln zu informieren und zu sensibilisieren. Die Betroffenen erhielten den Flyer „Glück gehabt“, der über den neuen §6 „Tiere“ Absatz 5. und die damit einhergehende Verpflichtung des Mitführens von ausreichend Kotbeuteln informiert. Bei Zuwiderhandlung droht ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.

Gleiches gilt übrigens auch für jene, die ihren Hund nicht sicher an der Leine halten. Wer seinen Hund gar nicht erst angeleint in Park- und Grünanlagen Spazieren führt, zahlt statt 30 nun 50 Euro und wer mit einem Hund einen Spielplatz, Schulhof oder Bolzplatz betritt, muss 70 Euro blechen.

Erst im Juli vergangenen Jahres wurde ein städtischer Mitarbeiter von einem freilaufenden Hund auf dem Nordfriedhof gebissen und musste sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben. Solche Vorfälle sollen mit der Neuregelung künftig vermieden werden.

Am Friedhof im Kirchhellener Gewerbegebiet findet sich einer der Kotbeutel-Spender. Foto: Aileen Kurkowiak

Betroffen sind alle

„Das ist aber auch eine Sauerei“, findet auch eine Hundehalterin, die mit ihrem Vierbeiner unweit ihrer Wohnung in der Kirchhellener Dorfmitte für einen Spaziergang unterwegs ist. „Beim Aufheben passiert es uns Hundehaltern bestimmt sogar am häufigsten, in die Hinterlassenschaft anderer Halter zu treten. Schön ist das sicherlich nicht. Dafür finde ich die 55 Euro auf jeden Fall angemessen. Es passiert ja doch häufiger, als einem Recht ist, dass man den Fuß auf den falschen Fleck setzt. Im Umfeld der Kirche ist es am schlimmsten.“

Sie selbst hatte keinen Kotbeutel dabei, ihr Hund hätte sein großes Geschäft schon erledigt. Gut, das zu beweisen wird sicherlich nicht leicht. Die Idee ist also, besser mehr als einen Beutel dabeizuhaben. Ein Schelm, der Böses denkt – oder doch das Ordnungsamt, das zur Kasse bittet? Für den Fall der Fälle stehen im Bottroper Stadtgebiet verteilt auch einige Kotbeutelspender bereit, um im Zweifel darauf zurückgreifen zu können.

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Aileen Kurkowiak

Aileen Kurkowiak

aileen.kurkowiak@aureus.de

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