Kirchhellen
Foto: Privat - Stadt Bottrop

Jetzt noch keine Ausgangsbeschränkungen in Bottrop

Seit heute, 23. April 2021, ist das 4. Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft, das unter anderem auch eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr vorsieht

Kirchhellen -

Aufgrund der Inzidenzwerte gilt die bundesweite Notbremse in Bottrop erst ab kommenden Montag (26. April 2021). Die derzeit geltenden Beschränkungen nach Landesrecht bleiben in Kraft.

Die neue Regelung gilt am kommenden Wochenende aber noch nicht für das Stadtgebiet von Bottrop. Maßgeblich für die Einschränkungen ist ein 7-Tage-Inzidenzwert, der oberhalb der Marke von 100 liegt. Was dabei für Bottrop zum Tragen kommt ist, dass das Bundesgesetz die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Grunde legt. Bisher galten bei den Landesverordnungen die Zahlen des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW). Diese Zahlen weichen geringfügig ab, so dass derzeit die Notbremse-Regelung des Bundes in Bottrop noch nicht zieht und erst am kommenden Montag, 26. April 2021 zum Tragen kommt.

Gleichzeitig gilt derzeit aber noch die Corona-Schutzverordnung der Landesregierung. Das bedeutet, dass alle Regelungen, die bisher für das Stadtgebiet galten, auch am kommenden Wochenende bestand haben werden.

Die Feststellung, ob die bundeseinheitliche Notbremse in einer Kommune gilt, trifft das Land NRW beziehungsweise das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Stadt Bottrop rechnet aber damit, dass die neuen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ab Montag wirksam sind.

Die wesentlichen Neuerungen ab Montag wären dann:

  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an Ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen Regelung.
  • Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.
  • Die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern wird auf maximal 30 Personen beschränkt.
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbarer Qualität. Bisher reichte auch ein medizinischer Mund- Nasenschutz.

Was bleibt ab Montag?

  • Einkaufen mit Termin „Click & Meet“ plus negativem Corona-Test ist weiterhin möglich.
  • Weder ein Termin noch ein negativer Test ist notwendig in Lebensmittelläden, auf Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Zeitungsläden, Blumengeschäfte und Tierbedarfsläden.
  • Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen. Ein Abhol- oder Lieferdienst für Speisen und Getränke ist zulässig.
  • Die Hallenbäder im Sportpark, in Welheim und Kirchhellen sowie das Stenkhoffbad sind geschlossen.

 

Quelle: Pressestelle Stadt Bottrop

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