Kirchhellen
Foto: Wilfried Pohnke / Pixabay

Maskenpflichtgebiete außerhalb der Innenstadt Bottrop werden aufgehoben

Krisenstab entscheidet sich zur Aufhebung der Verfügung - Maskenpflicht in und um die Hansa- und Hochstraße bleibt bestehen

Kirchhellen -

Der Bottroper Corona-Krisenstab hat in seiner heutigen Sitzung (7. Juni) die Aufhebung der Allgemeinverfügung beschlossen, die bisher die Bereiche in Bottrop geregelt hat, in denen eine Maskentragepflicht gegolten hat. Ab dem morgigen Dienstag (8. Juni) ist damit die Maskentragepflicht in den Stadtteilzentren und Bereichen außerhalb der Innenstadt aufgehoben.

Allerdings würden die Verpflichtungen der Coronaschutzverordnung, etwa mit Blick auf den Einzelhandel, weiterhin gelten, wird von der Stadtverwaltung betont. Beispielsweise gelte also weiter die Vorgabe, auf den Parkplätzen von Supermärkten und vor Einzelhandelsgeschäften einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Bei der Kerninnenstadt in und rund um die Hoch- und Hansastraße hält der Krisenstab an der Maskentragepflicht vorerst fest. Diese Entscheidung soll aber im Zuge der sich weiter entwickelnden Inzidenzwerte in regelmäßigen Abständen neu bewertet werden.

Da Unbekannte am Wochenende viele Hinweisplakate auf die Maskenpflicht in der City entfernt haben, wird der städtische Fachbereich Tiefbau ab morgen neue Hinweisschilder auf den Maskenpflichtbereich in der Innenstadt anbringen.

Quelle: Pressestelle Stadt Bottrop

Zurück