Eine Begründung für den Ausfall der Ostertradition sei außerdem, Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu geben. Da jetzt die Zeit beginne, in der Grünschnitte als Brennmaterial für Osterfeuer gesammelt werden, müsse nun für eine frühzeitige und rechtmäßige anderweitige Entsorgung der Abfälle gesorgt werden. Weiterhin betont die Stadtverwaltung Bottrop, dass das Verbrennen von Gartenabfällen laut Kreislaufwirtschaftgesetz verboten ist und dass Verstöße gegen das Verbot mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kirchhellen
Osterfeuer sind ausnahmslos verboten
Corona-bedingt muss auch 2021 der Osterbrauch ausfallen – Auch das private Verbrennen von Baum- und Strauchschnitten ist untersagt
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