Kirchhellen
Foto: AdobeStock ©Frank Ebert

RAG reguliert Bergschäden

Auch wenn der Bergbau in Kirchhellen längst Geschichte ist: Die RAG ist nach wie vor Ihr Ansprechpartner in Sachen Bergschäden

Kirchhellen -

Die letzte Steinkohle wurde auf Prosper Haniel in Bottrop produziert. Hier wurde die Gewinnung Ende 2018 eingestellt. Doch noch immer sind Auswirkungen an der Tagesoberfläche möglich: Erfahrungsgemäß ist der Großteil ein bis zwei Jahre nach Abbauende abgeschlossen. Insgesamt geht man davon aus, dass nach fünf Jahren die sogenannte „Bergruhe“ eintritt. Wir haben dem Leiter der Bergschadensabteilung der RAG Marcel Tiedeken die Fragen gestellt, die für Sie wichtig sein könnten.

„Gravierende Schäden sind nicht mehr zu erwarten“, erklärt Marcel Tiedeken. Dennoch bleibt das Unternehmen auch in der Nachbergbauzeit Ansprechpartner. „Wenn jemand befürchtet, dass ein Bergschaden an seinem Haus vorliegt, kann er sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen dann, ob es im Wirkungsbereich bergbaulicher Einflüsse liegt, kommen gegebenenfalls raus und begutachten die Schäden. Die RAG wird auch in Zukunft Bergschäden regulieren.“

Dies betrifft im Übrigen auch Schäden, die sich aus Hebungen durch den Anstieg von Grubenwasser ergeben könnten. „Diese Hebungen sind von den Auswirkungen her überhaupt nicht zu vergleichen mit denen aus dem Abbau. Sie sind wesentlich geringer“, weiß der Leiter der Bergschadensabteilung. Ganz auszuschließen sind sie dennoch nicht. Sie gelten aber auch als Bergschäden und werden dann vom Unternehmen reguliert.

„Man geht davon aus, dass nach fünf Jahren die sogenannte Bodenruhe eintritt" - Was bedeutet das konkret und in welchem Zeitraum insgesamt ist die RAG Ansprechpartner?

Vereinfacht gesagt bedeutet Bodenruhe im Zusammenhang mit dem Steinkohlenbergbau, dass die Restbewegungen durch den Abbau keine schädigenden Auswirkungen mehr an der Tagesoberfläche verursachen. Je nach Durchbauungsgrad, also der Anzahl und Lage der abgebauten Kohleflöze, dauert dieser Prozess ein bis maximal fünf Jahre, wobei sich die größten Senkungen bereits ein Jahr nach dem Abbauende einstellen.

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die erfüllt sein müssen, damit wir in die Bergschadensregulierung eintreten. Zunächst muss das betroffene Objekt in dem Einwirkungsbereich der RAG liegen. Wenn das der Fall ist, muss geklärt werden, ob ein Verzicht vorliegt. Dazu benötigen wir den vollständigen Grundbuchauszug und den vollständigen Kaufvertrag. Als letztes prüfen wir, ob bereits eine Verjährung vorliegt. Die derzeitigen Verjährungsfristen liegen bei 30 Jahren. Der Steinkohlenabbau im Bereich von Bottrop-Kirchhellen wurde im Jahr 2018 endgültig eingestellt. Nach heutigem Stand ist die RAG hier also noch für einen längeren Zeitraum Ansprechpartner.

Von welchem Umkreis wird gesprochen? - Wer kann betroffen sein?

Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich. Der sogenannte Einwirkungsbereich, also der Bereich, in dem die Senkungen durch den Kohleabbau entstehen, ist von der Lage und Stärke des Kohleflöz abhängig. Zudem spielen die Gebirgsschichten eine wesentliche Rolle für die Ausdehnung der Senkungen. Allen Informationen dazu gibt es auf unserer Website.

Was passiert, wenn tatsächlich Bergbauschäden festgestellt wurden?

Zunächst muss die Ursache für die entstandenen Schäden gefunden werden. Handelt es sich definitiv um einen Bergschaden, hat der Eigentümer die Wahl, ob er den Schaden durch uns repariert bekommen möchte oder eine sogenannte Barentschädigung erhält. Wenn wir den Schaden reparieren lassen, kann der Eigentümer aus unseren Kontraktfirmen auswählen, welche Firma wir beauftragen sollen.

Bei Schäden, die nicht zu 100 Prozent auf den Bergbau zurückzuführen sind, bietet die RAG grundsätzlich eine gequotelte Barentschädigung an.

Gibt es auch ein Beratungsangebot, ehe nächste Schritte tatsächlich eingeleitet werden?

Bergbauschäden sind für den Laien kaum von anderen Schäden zu differenzieren. Sollte der Eigentümer den Verdacht haben, dass Schäden an seinem Objekt durch die RAG entstanden sind, kann er sich gerne an uns wenden. Die Kontaktinformationen finden Sie auf www.rag.de.

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Aileen Kurkowiak

Aileen Kurkowiak

aileen.kurkowiak@aureus.de

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