Aufgrund der rasanten Entwicklung sehen die gesetzlichen Vorgaben eine Herabstufung einer invasiven zur etablierten Art vor. Um eine Meldung bei Sichtung wird dennoch gebeten. Im Frühjahr 2025 wurde die Asiatische Hornisse in Deutschland zu den etablierten Arten herabgestuft. Für diese Arten werden Maßnahmen zur Eindämmung, Kontrolle oder Beseitigung vorhandener Populationen vorgegeben. Damit wird eine Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse grundsätzlich nicht mehr durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst.
Hornissen greifen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen – vor allem, wenn ihr Nest gestört wird. Im Umgang mit Hornissen ist ein ruhiges und respektvolles Verhalten besonders wichtig. Dabei sind sie sehr nützlich für das Ökosystem, denn sie jagen andere Insekten wie Fliegen, Mücken oder sogar Wespen. Deshalb stehen sie in Deutschland unter besonderem Artenschutz: Das Töten von Hornissen oder das Entfernen beziehungsweise Zerstören ihrer Nester ist streng verboten.
Um einer weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse entgegenwirken zu können, bittet die Untere Naturschutzbehörde weiterhin darum, die Sichtung eines Nestes zu melden. Hierbei sind Kontaktdaten des Meldenden und der Standort des Nestes zu nennen sowie ein Foto von Tier und Nest zur weiteren Verifizierung beizufügen. Diese Informationen sollen dann an das Funktionspostfach hornissen-und-co@kreis-wesel.de gesendet werden. Jede meldende Person erhält eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise.
Rasante Entwicklung
In den vergangenen Jahren musste die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel immer häufiger Nester der Asiatischen Hornisse beseitigen lassen und hierfür Fachfirmen beauftragen. Bei derartig rasanten Entwicklungen sehen die gesetzlichen Vorgaben eine Herabstufung einer invasiven zur etablierten Art vor. Gleichzeitig wird damit das Vorgehen bei der Bekämpfung geändert und die Verantwortung für die Beseitigung der Nester auf mehrere Schultern verteilt.