Schermbeck
Die Gemeinde Schermbeck informiert über die Temporichtlinien in verkehrsberuhigten Bereichen.
Die Gemeinde bezieht Stellung zum Vorkehren im Bereich Schlenke/Eschenstraße.Foto: aureus GmbH - Julia Liekweg

Pflanzkübel gegen Schermbecker Raser

Der verkehrsberuhigte Bereich Schlenke/Eschenstraße ist ein Verkehrsärgernis für die Gemeinde

Schermbeck -

Die neu aufgestellten Begrenzungen sollen für mehr Achtsamkeit der Fahrer sorgen und zum Schutz der Pflanzenbeete dienen.

In ihrer aktuellsten Mitteilung kündigt die Gemeinde Schermbeck das weitere Vorgehen gegen die Autofahrer an, die sich in dem verkehrsberuhigten Bereich Schlenke/Eschenstraße nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. „Insbesondere bei gewollten Engstellen, die das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit herbeiführen sollen, kam es dabei immer wieder zu einem Überfahren der Pflanzbeete“, lauten die Beobachtungen der Gemeindeverwaltung.

Erste Maßnahmen: Fehlgeschlagen

Durch Findlinge in den Pflanzenbeeten hatte die Gemeinde bereits den Versuch unternommen, das zu schnelle Fahren und das Überfahren der Pflanzen zu verhindern – ohne Erfolg. Die Gemeinde habe festgestellt, dass die Steine ohne Genehmigung verschoben worden seien, sodass sie dadurch auf die Fahrbahn ragten. Außerdem könne die Gemeinde laut der Mitteilung die Beschwerden aus der Bürgerschaft nicht bestätigen, dass die Findlinge zu klein und dementsprechend schlecht wahrnehmbar seien. Auch die Polizei habe laut Gemeinde keine Gefahren durch die Findlinge feststellen können. „Außerdem waren die Steine mit Reflektoren versehen. Auch für Radfahrer gilt in einem verkehrsberuhigten Bereich die Schrittgeschwindigkeit und Beete dürfen generell nicht überfahren werden“, betont die Gemeindeverwaltung.

Das unzulässige Verschieben der Findlinge habe die Gemeinde zur Anzeige gebracht. Die Begründung: „Die Handlung war ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.“

Um erneuten Verkehrsgefährdungen vorzubeugen, hat die Gemeinde nun die ein Meter hohen Pflanzenkübel aufgestellt. Die Kübel verengen dabei die Fahrbahn nicht.

„Die Gemeinde hat Sorge dafür zu tragen, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Der gegenüber einer normalen Fahrbahn geänderten Funktion eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nicht nur durch entsprechende Beschilderung, sondern in der Regel auch durch besondere gestalterische Maßnahmen, die die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten sollen, Rechnung zu tragen. Hierzu dienen vor allem bauliche Vorkehrungen, die die Fahrzeugführer zu geringerer Geschwindigkeit anhalten sollen“, fasst die Gemeinde Schermbeck ihre Entscheidung zusammen.

Das gilt in einem verkehrsberuhigten Bereich

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

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Julia Liekweg

Julia Liekweg

julia.liekweg@aureus.de

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