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Was ändert sich im Jahr 2015?

Egal, ob für Autofahrer oder beim Verschicken von Briefen – In diesem Jahr warten zahlreiche Neuerungen auf die Bürger

Mindestlohn eingeführt

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Das Leben in Bottrop und Kirchhellen wird ein wenig teurer, da verschiedene städtische Gebühren steigen. Foto: Uwe Schlick / pixelio.de

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto in der Stunde. Dieser ist im „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ geregelt, das Bundestag und Bundesrat im Sommer 2014 beschlossen haben. Bei Experten sind die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt umstritten. Die einen sehen positive Effekte wie höhere Einkommen und eine damit verbundene steigende Kaufkraft; andere befürchten massive Arbeitsplatzverluste oder steigende Preise für die Verbraucher. Es gibt aber auch einige Ausnahmen: Für Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet sind, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung beispielsweise nicht. Auch bei unter 18-Jährigen, Praktikanten und ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es Ausnahmen.

Briefe sind teurer geworden

Wer Briefe verschicken möchte, muss sich auf Preisänderungen einstellen: Seit dem Jahreswechsel kostet der Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand statt 60 Cent nun 62 Cent. Gleichzeitig wird das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm von derzeit 90 Cent auf 85 Cent gesenkt. Ergänzungsmarken für vorhandene Briefmarkenbestände sind in den Filialen der Deutschen Post oder online unter www.efiliale.de erhältlich.

Alte Heizungen austauschen

Laut Energiesparverordnung 2014 (EnEV) dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nun nicht mehr betrieben werden. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Bisher galt eine Austauschpflicht nur für Heizungen, die vor dem Jahr 1978 eingebaut worden sind. Betroffen von der Tauschpflicht sind sogenannte Standardkessel.

Autofahrer aufgepasst!

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Krankenkassen können künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben und sind jetzt einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt.
Foto: © Tim Reckmann / pixelio.de

Für Autofahrer treten gleich mehrere Änderungen in Kraft. Wer innerhalb Deutschlands umzieht darf beispielsweise sein Kennzeichen behalten; die Pflicht zur „Umkennzeichnung“ für einen anderen Zulassungsbezirk entfällt. In Nordrhein-Westfalen war diese Regelung schon vorher bekannt – seit Juli 2012 galt sie bereits bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich allerdings nach dem Wohnort. Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden – beziehungsweise werden – können später übrigens online abgemeldet werden. Möglich ist das durch neue Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und in den Fahrzeugscheinen, die zum Abmelden der Fahrzeuge im Internet eingegeben werden können. Somit ist es möglich, sich den Gang zur Zulassungsstelle zu sparen. Ab 2016 soll auch die Wiederzulassung online möglich sein.


Darüber hinaus müssen ab Oktober 2015 alle Neuwagen mit „eCall“ ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein Notrufsystem, das bei einem schweren Unfall automatisch die Notfallnummer 112 auslöst und den Standort des Fahrzeugs an die nächstliegende Rettungszentrale übermittelt. Auch im Bereich der Sicherheitsausrüstung gibt es eine Neuerung: Seit dem Jahreswechsel dürfen ausschließlich Verbandskästen verkauft werden, die der veränderten DIN-Norm 13164 entsprechen. Alte Verbandskästen, die noch nach der alten Norm gepackt sind, dürfen aber noch verwendet werden bis das Ablaufdatum erreicht ist.
Krankenkassen

Zum Jahreswechsel ist die sogenannte GKV-Finanzreform in Kraft getreten. Damit ist der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesunken. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt; allerdings können die Krankenkassen künftig einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Somit sind die Krankenkassen einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt. Experten erwarten ab 2016 deutliche Beitragserhöhungen.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Banken und Sparkassen sind seit dem 1. Januar verpflichtet, die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt abzuführen. Dafür erfragen sie die Kirchenzugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern, ziehen dann die Kirchensteuer automatisch von den Kapitalerträgen ab und leiten sie an das zuständige Finanzamt weiter.

Gebühren steigen

Das Leben in Bottrop und Kirchhellen wird ein wenig teurer: Verschiedene städtische Gebühren steigen in diesem Jahr in Bottrop zum Teil an: So müssen für die Niederschlagswassergebühr nun beispielsweise 1,29 Euro je Quadratmeter Fläche anstatt 1,23 Euro bezahlt werden. Im Vergleich zu den Gebühren in den Nachbarstädten liegt der Betrag jedoch nach wie vor in einem niedrigen Bereich. Dafür sinkt in Bottrop die Abwassergebühr auf 2,19 Euro je Kubikmeter; zuvor lag sie bei 2,21 Euro.

Zudem erhöht die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) in diesem Jahr die Abfallgebühren, da die Kosten der Müllverbrennung in Karnap kräftig angestiegen sind. So klettert beispielsweise die Gebühr für die 120-Liter-Tonne von 216,74 Euro auf 236,78 Euro; für die 240-Liter-Tonne beträgt die Gebühr 473,56 Euro (bisher kostete sie 406,15 Euro) und für die kleine 60-Liter-Tonne werden 118,39 Euro fällig (bisher waren es 113,25 Euro). Die Gebühr für die 770-Liter-Tonne beträgt nun 1519,33 Euro, für die 1100-Liter-Tonne sind es 2170,48 Euro im Jahr. Die Biotonne kostete bisher im Jahr 34,70 Euro – unabhängig von der Gefäßgröße. In diesem Jahr wird sie jedoch nach Größen gestaffelt: So kostet die 120-Liter-Biotonne nun 45 Euro, die 240-Liter-Biotonne 67,50 Euro. Die Gebühren für die Straßenreinigung ändern sich übrigens nicht.

Taxifahren und Schwimmen wird teurer

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Auch Taxifahrten kosten jetzt mehr aufgrund der Einführung des Mindestlohns. Foto: © Q.pictures / pixelio.de

Auch Taxifahrten werden teurer: In diesem Jahr müssen Kunden 18 Prozent mehr bezahlen. Als Grund für die Preissteigerung wird die Einführung des Mindestlohns angeführt.


Wer sich im kühlen Nass vergnügen möchte, muss ebenfalls tiefer in die Tasche greifen: Die Eintrittskarten für städtische Hallenbäder werden teurer. Der Preis steigt um 2,9 Prozent.

Meldegesetz tritt in Kraft

Zum 1. Mai 2015 tritt das bundesweit einheitliche Meldegesetz in Kraft. Wer in eine andere Stadt umzieht, muss seinen Wohnortwechsel bekanntermaßen bei der zuständigen Meldehörde anzeigen – und zwar in der Regel innerhalb einer Woche. Ab Mai müssen Zugezogene allerdings auch eine Mieterbescheinigung vorlegen. Ziel ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern. Diese Bestätigung über den Ein- oder Auszug muss innerhalb von zwei Wochen durch den Vermieter oder den Hausverwalter ausgestellt werden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, die Frist versäumt oder keine Vermieterbescheinigung hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.

jh

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