Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu besitzen, ist der Traum vieler Mieter. Wer sich diesen Traum erfüllt hat, ist jedoch nicht aller Sorgen enthoben. Von Gebäuden und Grundstücken können erhebliche Gefahren ausgehen: immer wieder werden Fußgänger durch vom Wind herabgewehte Dachziegel verletzt, abbrechende Äste beschädigen geparkte Autos, Dachstuhlbrände greifen auf Nachbargebäude über.Vor allem Personenschäden können dabei in die Millionen gehen - etwa wenn der Geschädigte dauerhaft behindert bleibt. Für Schäden haften muss der Besitzer eines Grundstücks auch, wenn er eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Beispiel: der Eigenheimbesitzer hat den Gehweg vor seinem Grundstück bei Schneefall nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und verletzt sich erheblich. Der Mieter stürzt auf der Treppe, weil der Handlauf nicht im ordnungsgemäßen Zustand ist, und verletzt sich. Nun macht er Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer und Vermieter geltend. Bei Wind werden mehrere Dachziegel vom Dach geweht und beschädigen ein vor dem Grundstück geparktes Auto eines Dritten. Der Geschädigte nimmt den Hauseigentümer auf Schadensersatz in Anspruch.
Bei einigen Versicherern gilt das auch noch, wenn eine Einliegerwohnung vermietet wird. Sobald das Gebäude allerdings vermietet oder das Grundstück verpachtet wird, entfällt dieser Schutz in der Regel. Dann wird eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unverzichtbar. Wie bei allen Haftpflichtschäden wird der Eigentümer im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen und - bis zu einer geringen Pfändungsgrenze - auch mit dem gesamten Einkommen zur Verantwortung gezogen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche der Geschädigten und hilft gleichzeitig, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Kommt es zum Prozess mit einem Anspruchsteller, übernimmt der Versicherer außerdem sämtliche Prozess- und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse. Als Vermieter darf man die Kosten der Gebäudehaftpflichtversicherung auf die Mieter umlegen.
Wenn Sie Ihr Haus mit Öl heizen ist eine Besonderheit zu beachten: Besitzer von Heizöltanks benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Umweltrisiko, das von solchen Tanks ausgeht, etwa durch Undichtigkeit oder Kleckerschäden. Der Inhaber des Tanks haftet nämlich für verursachte Schäden nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), auch ohne dass es auf ein Verschulden bei der Schadenverursachung ankommt. Auch Tankanlagen, die weit entfernt von Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen liegen, können Gewässerschäden verursachen, da Grundwasser auch zu denn Gewässern nach WHG gehört. Für zum Privathaushalt gehörende Tanks kann hierfür eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Anlagenrisiko) abgeschlossen werden. Die in der Privathaftpflichtversicherung obligatorisch mitversicherte Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (sog. Restrisiko) deckt nämlich gerade solche gewässergefährdenden Anlagen wie Heizöltanks häufig nicht - oder nur für kleine Tanks - ab.Die Deckungssummen für die Haus- und Grundbesitzer-, wie auch für die Gewässerschaden- Haftpflicht-Versicherung sollte mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Viele Versicherer bieten hier gegen einen geringen Mehrbeitrag Versicherungssummen von bis zu 10 Mio. Euro an. Insbesondere Personen- und Gewässerschäden können gigantische Dimensionen erreichen. Etwa wenn mit Öl verseuchte Böden abgetragen und dabei Gebäude abgerissen werden müssen. Die Beiträge sind – wie bei allen Versicherungsverträgen – von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einsparpotenzial von 50 Prozent und mehr sind keine Seltenheit. Wir empfehlen darum: Vergleichen Sie Beitrag und Leistung, lassen Sie sich Angebote von mehreren Anbietern geben oder beauftragen Sie einen Versicherungsmakler mit der Recherche. Entscheiden Sie dann in Ruhe.[BR][i]Willi MüllerUnabhängiger Versicherungsexperte AssekuranzmaklerTel 02045/409090 Fax 02045/409092 [EXT http://www.versicherungsdienst-müller.de]www.versicherungsdienst-müller.de[/EXT] [/i]