Um den Urlaub richtig genießen zu können, muss man vor und während der Reise einige wichtige Regeln beachten.

Was den Urlaub richtig teuer macht

Wo der Parkplatz 90 Euro kostet und wie das Bankkonto geschröpft wird - Willi Müller rät

Der Urlaub ist uns lieb und teuer. In den Ferien sitzt das Portemonnaie oft etwas lockerer. Aber einige Ausgaben sollte man sich sparen. Auf Autofahrer, die auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen jenseits deutscher Grenzen unterwegs sind, kommen schwere Zeiten zu, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. In vielen europäischen Ländern sind die Bußgelder für Verkehrsverstöße drastisch erhöht worden. Wer es sehr eilig hat und dabei innerorts 20 km/h schneller fährt als die Polizei erlaubt, wird in Deutschland um 35 Euro ärmer. Bitter wird es, wenn der gleiche Lapsus in Norwegen passiert. Hier geht das Vergnügen erst bei 395 Euro los, was selbst gut ausgestattete Urlaubskassen abmagern lassen dürfte. Auch in Dänemark (bis 270 Euro) oder Spanien (bis 300 Euro) kann zu flottes Fahren richtig teuer werden. Noch weniger Verständnis als hierzulande hat man in vielen europäischen Ländern für Autofahrer, die zu tief ins alkoholische Glas geschaut haben und trotzdem am Steuer sitzen. In Großbritannien darf man nach einem solchen Verstoß zum Beispiel umgerechnet bis zu 7.350 Euro auf den Tisch des Richters blättern. Dass man dafür erst ab 0,8 Promille zur Kasse gebeten wird, dürfte in einem solchen Fall nur wenig trösten und den schönsten Urlaub vermiesen. Angesichts solcher Summen muten die 90 Euro, die in Norwegen für einen Parkverstoß verlangt werden, weitestgehend niedrig an. Auch wenn dieser Betrag gemessen an deutschen Verhältnissen astronomisch hoch erscheint.Wer im Ausland ein „Ticket“ für einen Verkehrsverstoß erhält (S. Tabelle Seite 38), kann sich nicht darauf verlassen, dass er das Bußgeld erst nach dem Urlaub bezahlen kann. Auch wenn nach Angaben des ADAC mit der europaweiten Vollstreckung ausländischer Bußgelder im Heimatland frühestens ab Herbst dieses Jahres zu rechnen ist, sollten sich Autofahrer im Ausland nicht zu sicher fühlen. Bei Verkehrsverstößen wird vielfach direkt vor Ort kassiert. Kann man nicht sofort zahlen, wird möglicherweise das Auto konfisziert. Erst wenn die Schuld beglichen ist, darf man weiterfahren. Bei einem Prozess, der dann anschließend im Ausland geführt wird, kann dann eine Rechtschutz-Versicherung hilfreich sein.
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Ob ein Bankautomat manipuliert wurde, kann man nur bei bestmöglicher Aufmerksamkeit erkennen.
Wie Bankkarten gestohlen werden
Sie gehen wie immer zum Bankautomaten, um Geld abzuheben. Sie führen die Karte in den Automaten ein, dann... - tut sich nichts. Sie drücken auf die Taste „Abbrechen“, um die Karte wieder herauszuholen, aber sie bleibt im Automaten stecken. Sie sagen sich „die Bank hat schon geschlossen, ist aber nicht so schlimm, ich hole sie morgen früh in der Bank ab“. Am nächsten Tag, in der Bank, die den Automaten betreibt: “Nein, mein Herr, die Karte wurde von unserem Automaten nicht geschluckt. Wir haben sie nicht“. Sie rufen Ihre Bank zuhause an und werden unangenehm überrascht: „Ihr Konto ist um 2.500 Euro überzogen!“ Spätestens jetzt ist klar: der Bankautomat war manipuliert.

Was tun ?
Sollte Ihnen so etwas passieren, sehen Sie sich den Aufnahmeschlitz des Automaten sehr genau an. Sollte ein (beidseitig angeklebtes) Plastikband angebracht worden sein, ziehen sie daran und Sie können ihre Karte auf diese Weise häufig wieder herausholen. Sehen Sie sich um, der Dieb ist wahrscheinlich nicht weit. Sollte sich jemand nähern, um zu sehen, was los ist, verlassen sie den Geldautomaten nicht. Es ist wahrscheinlich der Dieb, der „zu den Neulingen kommt“ und der Ihnen wahrscheinlich empfehlen wird, die Karte am nächsten Tag in der Bank abzuholen, was es ihm ermöglichen würde, Ihre Karte herauszuholen, sobald Sie sich entfernt haben würden. Auf jeden Fall: sollte er Ihnen empfehlen, Ihre Geheimzahl nochmals einzutippen, tun sie es nicht! Sollten Sie einen Zweifel haben, dass Ihre Bankkarte „verschluckt“ ist, legen sie unverzüglich Beschwerde ein. Versichern können sie sich in der Regel gegen diese Schäden nicht, da es sich um einen Trickdiebstahl handelt.
[b]Was tun bei Verlust der Bank-, EC- oder Kreditkarte[/b]Sollte Ihnen Ihre Karte - durch Diebstahl oder sonstigen Verlust - abhanden gekommen sein, ist es unbedingt erforderlich, Folgendes zu beachten:[BR]• Wenn Ihre EC-Karte aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird, lassen Sie Ihre Karte sofort für den weiteren Gebrauch sperren. Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein. Entfernen Sie sich nicht vom Automaten, bevor sie z. B. per Handyanruf die Karte gesperrt haben.• Beim Verlust anderer Karten empfehlen wir, unverzüglich das kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen Notruf-Service an.• Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort, nicht erst am Folgetag, Anzeige bei der Polizei.• Schreiben Sie ihre Geheimnummer nicht auf, wenn doch, bewahren sie Nummer und Karte niemals zusammen auf.• Geben sie Ihre Geheimnummer niemals fremden Personen.Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste: • EC-Karten/ Bankkarten 01805 021021 • American Express 069 979 777 77 • Eurocard/Mastercard 0800 8191040 • Diners Club 01805 911 507 • VISA 0800 814 9100 • Zentraler Sperrnotruf 116 116Bei Anrufen aus dem Ausland ist die Landesvorwahl für Deutschland vorzuwählen und die erste 0 der „Ortsvorwahl“ wegzulassen.[BR][i]Willi MüllerUnabhängiger VersicherungsexperteAssekuranzmakler, Prozessionsweg 3, 46244 Bottrop, Tel 02045/409090 Fax 02045/409092, www.versicherungsdienst-müller.de[/i]

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