Foto: Stadt Bottrop

Aktuelle Regelungen in Bottrop zum Coronavirus

Das Thema ist überall präsent: Der Coronavirus (Sars-Cov-2). Ob im Alltag oder in den Medien, wir haben für Sie die aktuellen Regelungen zusammengetragen


Wir müssen darauf hinweisen, dass die aufgeführten Daten dem Stand vom 20. März 2020 entsprechen.

Bottrop - Von allen Seiten trifft uns in diesen Tagen aus unterschiedlichen Quellen und von verschiedenen Leuten eine Informationsflut, die kaum auseinanderzuhalten ist. Jeder Institution, jeder Einrichtung, jedem Gewerbe ist eine andere Regelung auferlegt und nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Endverbraucher fragt sich, welche Regelung denn nun gilt. Was in diesen Zeiten der immer stärker werdenden Auswirkungen des Coronavirus zu beachten ist, erfahren Sie hier: An die Stelle der Ausgabe, an der normalerweise eine besondere Veranstaltung im Dorf oder ein in die Zeit passendes regionales Thema vorgestellt wird, rückt zu diesen besonderen Zeiten auch in der LebensArt aus aktuellem Anlass eine Thematik, die uns alle betrifft: Das Coronavirus. Bundeskanzlerin Merkel traf in einer Rede, gerichtet an das Land Aussagen wie „Es ist erst – nehmen Sie es auch ernst“, „Wir müssen aus Rücksicht voneinander Abstand halten“ und „Es ist existenziell“. Der zu Beginn noch verharmloste Virus hat nun drastische Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Veranstaltungen und Menschenversammlungen jeglicher Art werden verboten und Betriebe wissen durch die starken Einschränkungen des gesellschaftlichen Treibens nicht, wie es weitergehen soll. Die Landesregierung und Stadtverwaltungen arbeiten auf Hochtouren, um allgemeine Regelungen zu schaffen und Klarheit in die Wirren der Einschränkungen zu bringen. Gleichzeitig soll die Wirtschaft stabil bleiben, da fragt man sich: Wie soll das alles funktionieren? Wir sind nun dazu angehalten füreinander einzustehen und diese schwere Herausforderung so gut es geht gemeinsam durchzustehen.

Auch wir als Redaktion haben mit verschiedensten Mitteilungen der Stadt Bottrop zu tun und haben die aktuellen Regelungen einmal übersichtlich für Sie zusammengefasst. Diese beinhalten die allgemeingültigen Angaben der Stadt Bottrop sowie die drastischen, jedoch notwendigen Auflagen für unseren lokalen Einzelhandel.

Allgemeine Regelungen der Stadt Bottrop

Orientiert an den Vorgaben der Landesregierung hat die Stadtverwaltung Bottrop entschieden, dass nur noch Geschäfte des Einzelhandels geöffnet haben dürfen, die die Grundversorgung der Bevölkerung aufrechterhalten. Außerdem sei der Betrieb von Gastronomien grundsätzlich einzustellen. „Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich zum 19. April“, heißt es in der aktuellen Pressemeldung der Stadt Bottrop. Grundlage dieser Verfügung bleibt, dass alle öffentlichen und auch privaten Veranstaltungen sowohl im geschlossenen Raum, als auch unter freiem Himmel untersagt sind. Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus im Stadtgebiet verlangsamt werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind notwendige Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und der Daseinsfürsorge dienen. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung dienen und auf denen ausschließlich Lebensmittel angeboten werden.

Folgende Betriebe bleiben laut der allgemeinen Verfügung für Kirchhellener Bürger geöffnet, um die Grundversorgung aufrecht zu erhalten:

  • Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel anbieten,
  • Wochenmärkte, nur für Lebensmittel,
  • Lieferdienste und Getränkemärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
  • Tankstellen
  • Banken und Poststellen
  • Friseure, Reinigungen, Waschsalons und Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel,
  • Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Einhaltung der verstärkten Hygienevorschriften geöffnet

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird außerdem gestattet, bis auf weiteres auch Sonn- und Feiertags von 13 bis 18 Uhr zu öffnen. Dies gilt allerdings nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Die oben genannten Einrichtungen dürfen allerdings nur geöffnet bleiben, wenn die erforderlichen erhöhten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen und Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern eingehalten werden. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht oben aufgeführt wurden, müssen leider vorübergehend geschlossen bleiben. Unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen dürfen Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe geöffnet bleiben. Auch Gastronomien, die keine Speisen anbieten, müssen vorerst schließen. Imbissbetriebe und Restaurants, die einen Lieferservice leisten können, dürfen dies auch tun, alles Weitere ist nicht erlaubt.

Weitere Hinweise im Überblick:

  • Stadtverwaltung, Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, GBB bleiben geschlossen, können jedoch zu den normalen Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden
  • Unternehmungen im Sport- und Freizeitbereich sind untersagt
  • Fitness-Studios, Saunen, Bäderbetriebe und Solarien bleiben geschlossen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubenseinrichtungen sind untersagt
  • Schulhöfe und Spielplätze dürfen nicht besucht werden
  • Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise Fahrschulen, können nicht in Anspruch genommen werden
  • Übernachtungen im Inland in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften zu touristischen Zwecken sind verboten

Müllabfuhr und Straßenreinigung

Foto: aureus GmbH - Stefanie Schwaß

Die Müllabfuhr und Straßenreinigung durch die BEST AöR bleiben weiterhin bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage müssen die Abfallbehälter allerdings vor 6 Uhr bereitgestellt werden, da die BEST AöR nun in verschiedenen Schichten ihren Dienst aufnimmt. Zu beachten ist außerdem, dass der Recyclinghof Donnerberg immer samstags aufgrund der zu erwartenden hohen Besucherzahl geschlossen bleibt. Die sonstigen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag bleiben allerdings unverändert bestehen.

Ein dringender Appell: Kommen Sie bitte ausschließlich im Rahmen einer Notentsorgung und verzichten Sie auf Abfallanlieferungen aufgrund eines „Frühjahrsputzes“. Außerdem ist seit Samstag, dem 21. März 2020 der Recyclinghof Kirchhellen sowohl mittwochs als auch samstags geschlossen.

Hilfe für den lokalen Einzelhandel

Foto: thomas-le / Unsplash

Geht man in diesen Tagen durch das Dorf, ist die allgemeine Verunsicherung im Bezug auf die Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage deutlich zu spüren. Gerade kleine Betriebe und der inhabergeführte Einzelhandel sorgen sich um die Zukunft. Verdienstausfälle und laufende Kosten sind für Kleinbetriebe schwierig zu bewältigen und es wird noch schwerer, je länger diese große Herausforderung anhält. Dass die von der Regierung veranlassten Richtlinien notwendig sind, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Risikogruppen zu schützen, liegt inzwischen auf der Hand. Wir alle sind veranlasst, füreinander einzustehen und unsere Mitmenschen zu unterstützen. Einige Inhaber schließen ihre Betriebe jedoch nicht nur, weil es von der Stadt und dem Land so vorgesehen ist, auch sie selber möchten sich und ihre Mitarbeiter, aber auch ihre Kunden vor einer möglichen Ansteckung schützen.

In Zeiten, in denen jeder Abstriche in seinem Privatleben machen muss, gibt es einige tolle Ideen aus den Reihen der Kirchhellener, um sich gegenseitig zu unterstützen: Betriebe, wie das Brauhaus und andere Gastronomien, stehen jetzt mit einem Lieferservice bereit, um ihre Kunden zuhause zu versorgen. Auch Unternehmen, wie das Kosmetikinstitut AusZeit und Chaos Design überbrücken diese Zeit, indem sie Ihre Produkte mit einem bequemen ieferdienst anbieten. Viele Einzelhändler aus dem Dorf sind nach wie vor telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Um Ihre lokalen Einzelhändler zu unterstützen, können Sie beispielsweise die Online-Shops, falls vorhanden, nutzen oder vielleicht einen Gutschein bestellen, den Sie nach der vorübergehenden Schließung einlösen. Gutscheine zum Versand bietet zum Beispiel die Juwelierin Anne Gase an. Viele von uns haben in Tagen des Zwangsurlaubs oder der Quarantäne eines reichlich, nämlich Zeit, kontaktieren Sie gern Ihren Lieblings-Buchhändler und erkundigen sich über die Möglichkeiten, falls Sie mal wieder Lust auf ein gutes Buch haben. Werden Sie kreativ und helfen einander – so bewältigen wir gemeinsam diese Herausforderung. // ak

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